Für Amtsperiode 2024 bis 2028 am Oberverwaltungsgericht Magdeburg
Altmarkkreis Salzwedel, 14.03.2023: Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden im Altmarkkreis Salzwedel insgesamt vier Frauen und Männer, die bereit sind am Oberverwaltungsgericht Magdeburg als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilzunehmen.
Der Kreistag hat insoweit nur Vorschlagsrecht. Aus diesen Vorschlägen wählt der Wahlausschuss beim Oberverwaltungsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Sachsen-Anhalt wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu ehrenamtlichen Richterinnen und Richter gewählt werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines ehrenamtlichen Richters verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, sollte über Objektivität und Unvoreingenommenheit verfügen.
Die zu wählenden Personen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Sie sollten über Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen, wie von den Parteien behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen sollte, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement ergeben. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Die Entscheidungen werden zuvor in vertraulicher Runde mit den Berufsrichtern beraten, wobei die Berufsrichter ihnen den rechtlichen Rahmen eingehend erläutern und Ihre Fragen beantworten werden. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu.
Interessenten bewerben sich für das Amt der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bis zum 12.04.2023 beim Altmarkkreis Salzwedel, Karl-Marx-Straße 32, persönlich bei Fr. Hönemann, telefonisch unter 03901/840 326 oder per E-Mail: martha.hoenemann@altmarkkreis-salzwedel.de
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