Betreuungsbehörde steht als Ansprechpartner zur Verfügung und unterstützt Interessierte
Altmarkkreis Salzwedel, 15.10.2021: Am 14.10.2021 fand anlässlich der Betreuungsrechtsreform eine Informationsveranstaltung für die Berufsbetreuer des Altmarkkreises Salzwedel, organisiert durch die Betreuungsbehörde des Altmarkkreises Salzwedel, statt. Es referierte Herr Dr. Jörg Tänzer, Fachanwalt für Sozialrecht und Leiter des Berufsbetreuerfortbildungswerkes (BBFW).
Er informierte über die ab 01.01.2023 anstehenden Veränderungen im Betreuungsgesetz und den damit verbundenen neuen Aufgaben für die Betreuungsbehörde sowie Betreuerinnen und Betreuer.
In absehbarer Zeit werden jedoch einige langjährige Berufs-, wie auch ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in den Ruhestand gehen. Gern sind die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde bereit, interessierten Bürgerinnen und Bürgern den Beruf oder die Berufung als Betreuerinnen und Betreuer zu erläutern und bestehende Fragen zu klären.
Berufsbild Betreuer bzw. Betreuerin
Viele Menschen können sich unter dem Berufsbild Betreuerin bzw. Betreuer nur wenig vorstellen. Betreuende sind die rechtlichen Vertreter von bedürftigen Menschen, die wegen einer psychischen, seelischen, körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung selbst nicht in der Lage sind ihre Angelegenheiten ausreichend zu regeln und familiäre Hilfe oder die Unterstützung durch andere Einrichtungen nicht ausreichend sind. Dabei geht es nicht um das Putzen oder Einkaufen für die Betroffenen, sondern um die notwendige Organisation und Antragstellungen, damit die Versorgung dieser Menschen ausreichend gesichert ist. Bei dieser vielseitigen Tätigkeit unterstützen die Behördenmitarbeiter die „Berufsneulinge“ gern und führen sie in das Tätigkeitsfeld ein.
Medizinische, psychologische Kenntnisse und die Bereitschaft sich in rechtliche Fragen einzuarbeiten sind wünschenswerte Voraussetzungen, um den Hilfebedarf der Betroffenen zu ermitteln und dementsprechend agieren zu können.
Jeder Bürger kann Vorsorge treffen und eine rechtliche Betreuerbestellung vermeiden, indem er im Fall einer plötzlichen Entscheidungsunfähigkeit eine Vertrauensperson mit seiner rechtlichen Vertretung beauftragt. Eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und auch eine Betreuungsverfügung sollten schriftlich erteilt werden. Auch hierfür stehen die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde als Ansprechpartner beratend zur Verfügung.
Ansprechpartner bei Fragen zum Beruf oder zur Berufung als Betreuerin bzw. Betreuer
Gesundheitsamt | Betreuungsbehörde
Karl- Marx- Straße 32 | 29410 Hansestadt Salzwedel
Tel. 03901 840 202 | Fax. 03901 840 208
Anja.Müller@Altmarkkreis-Salzwedel.de
Hier die Pressemitteilung als PDF.
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