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Durchführung einer Tierbörse bedarf Erlaubnis

Auch wer Geflügel auf Tierbörsen anbietet, sollte sich vorab über Pflichten informieren

Altmarkkreis Salzwedel, 07.12.2023: Wer eine Tierbörse zum Zwecke des Tausches oder Verkaufes von Tieren durch Dritte durchführen will, bedarf gemäß § 11 Tierschutzgesetz der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Für Tierbörsen im Altmarkkreis Salzwedel liegt die Zuständigkeit beim Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit; Sachgebiet Veterinärwesen.    
Derzeit sind wieder Werbeplakate im Altmarkkreis Salzwedel zu finden, die für Sonntag, den 10.12.2023, den monatlich stattfindenden Floh- und Kleintiermarkt in der Einheitsgemeinde Kalbe (Milde) ankündigen. Eine solche Erlaubnis liegt für die beworbene Tierbörse nicht vor.
Jeder der Geflügel auf Tierbörsen anbietet, hat sich selbstständig zu informieren, ob für die Veranstaltung eine entsprechende Erlaubnis seitens des Veranstalters vorliegt. Der gewerbsmäßige Handel mit Wirbeltieren bedarf ebenfalls einer Genehmigung.

Insbesondere vor dem aktuellen Hintergrund bestätigter Geflügelpestausbrüche in den angrenzenden Bundesländern sowie geringerer Außentemperaturen ist v.a. im Rahmen von Tierbörsen, bei denen Geflügel unterschiedlicher Herkunft zusammenkommt, derzeit mit einem erhöhten Risiko entsprechender Ausbrüche auch in Sachsen-Anhalt zu rechnen. Es gilt zu beachten, dass einige Formen der Geflügelpest potentiell auch auf den Menschen übertragbar sind.
Basierend auf dem erhöhten Ausbruchsrisiko hat das Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt mit Datum vom 06.12.2023 eine virologische Untersuchungspflicht für an kreisübergreifenden Veranstaltungen teilnehmende Tiere angeordnet. Dies gilt demnach für sämtliches Geflügel, welches auf Tierbörsen angeboten wird. Jeder der Geflügel auf Tierbörsen anbietet, hat sich selbstständig zu den Maßgaben dieser Untersuchungspflicht zu informieren. Bei Bedarf können Informationen hierzu beim Sachgebiet Veterinärwesen des Altmarkkreises Salzwedel unter der Telefonnummer 03901 – 840 416 erfragt werden.

Wer mit Geflügel ohne entsprechende Untersuchung an einer Tierbörse teilnimmt, eine Tierbörse ohne die notwendige Erlaubnis der zuständigen Behörde betreibt oder ohne Erlaubnis gewerbsmäßig mit Tieren handelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern geahndet werden kann.

>> Hier die Pressemitteilung in PDF.