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Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitsuchende steigen zum 01.01.2021

Klötze, 02.12.2020: Durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021 (RBEG) werden die Grundsicherungsleistungen im Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zum 1. Januar 2021 erneut angehoben.

Grundlage der Anpassung sind die Ergebnisse einer neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe. Zusätzlich ist die Lohn- und Preisentwicklung bis Juni 2020 in die Berechnung der Regelsätze eingeflossen. Die Regelbedarfe steigen im Ergebnis in allen Stufen. Kinder von 14 bis 17 Jahren profitieren besonders von der Neuberechnung. Für sie steigt der Regelbedarf um 45 Euro auf dann 373 Euro.

Die neuen Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ergeben sich danach wie folgt:

Stufe    Leistungsberechtige   
1           Alleinstehende, Alleinerziehende oder Leistungsberechtigte, deren Partner minderjährig ist: 446 EUR
2           Volljährige Partner einer Bedarfsgemeinschaft: 401 EUR
3           Erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft ab 18 Jahre: 357 EUR
4           Erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 373 EUR
5           Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 309 EUR
6           Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 283 EUR

Bei allen Bewilligungs- und Änderungsbescheiden, die seit Mitte November 2020 erlassen werden, finden die neuen Regelbedarfe bereits Berücksichtigung. Das Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel ist bestrebt, die Änderungen gegenüber den Leistungsberechtigten zeitnah zu bescheiden.

Auch ohne Erlass eines vorherigen Bescheides wird das Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel in jedem Fall ab dem  1. Januar 2021 die Auszahlung der Grundsicherungsleitungen unter Einbeziehung der erhöhten Regelbedarfe umsetzen.

Erhöhung der Schulbedarfspauschale zum 01.02.2021 und 01.08.2021

Zum 01.08.2019 wurde die im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen (BuT) vorgesehene Pauschale für den persönlichen Schulbedarf von Kindern und Jugendlichen auf insgesamt 150 Eu-ro im Jahr erhöht. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass auch die Schulbeihilfe dynamisch anzupassen ist.

Unter Berücksichtigung der Lohn- und Preisentwicklung wurde die Schulbeihilfe durch das Regel-bedarfsermittlungsgesetz 2021 nunmehr auf 51,50 Euro zum 01.02.2021 und weitere 103 Euro zum 01.08.2021 erhöht.
Das Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel ist für die Erbringung von BuT-Leistungen für Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe, aber auch für Personen, die Wohngeld oder Kinderzuschlag er-halten, zuständig. Das Jobcenter wird allen Berechtigten, die bereits eine Bewilligung erhalten ha-ben, zum 1. Februar 2021 auch ohne Erlass eines vorherigen Änderungsbescheides die erhöhten Leistungen auszahlen.

Eventuelle Fragen können an das E-Mail Postfach info@jobcenter-altmarkkreis.de gerichtet werden.


Hier gerne die Pressemeldung als Download.

Kontakt:
Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel
Iris Fuchs | Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Straße der Jugend 6 | 38486 Klötze
Tel: 03909  4816 4014 | Fax: 03909  481644014
E-Mail: iris.fuchs@jobcenter-altmarkkreis.de