Weihnachten und Silvester unter Einschränkungen | Bürgertelefon an Feiertagen erreichbar
Altmarkkreis Salzwedel, 22.12.2020: Auf Grund steigender Infektionszahlen mit dem Corona-Virus schränkt die aktuelle SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung das alltägliche Leben der nächsten Wochen ein. Dies betrifft auch die Feierlichkeiten zu Weihnachten und Neujahr im Altmarkkreis Salzwedel.
Weihnachten
Laut der neunten Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt darf sich ein Hausstand im Zeitraum vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 mit bis zu vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis, jedoch aus maximal zwei weiteren Hausständen treffen. Dabei zählen zum engsten Familienkreis beispielsweise Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige. Kinder bis 14 Jahre, die mit einer dieser Personen verwandt sind oder deren Hausstand angehören, bleiben unberücksichtigt.
„Um sich und andere nicht zu gefährden, appelliere ich an alle Bürger und Bürgerinnen auch während der Weihnachtsfeiertage wenn möglich auf Reisen und private Treffen zu verzichten bzw. die Kontaktregelungen einzuhalten. Auch im kleinen Kreis, mit einer weiteren Person oder nur in der Kernfamilie ist man nicht allein und kann besinnliche Feiertage erleben.“, so Landrat Michael Ziche. „Vor allem die Angehörigen von Risikogruppen bitte ich, sorgfältig alle Risiken abzuwägen.“
Einige Kirchengemeinden haben als Vorsichtsmaßnahme bereits angekündigt, keine Gottesdienste an Weihnachten zu feiern.
Mit Wirkung vom 19.12.2020 hat der Altmarkkreis Salzwedel eine Allgemeinverfügung erlassen, der die in Sachsen-Anhalt gültige Eindämmungsverordnung an einigen Stellen strenger regelt.
Landrat Michael Ziche dazu: „Die neuen Regeln hier im Altmarkkreis sind keine Schikane, sondern sollen die derzeitige gefährliche Infektionswelle eindämmen. Den exponentiellen Anstieg konnten wir durch den Lockdown light schon stoppen, aber die Infektionszahlen müssen deutlich gesenkt werden. Ob nach Weihnachten die Corona-Infektionen bei uns zunehmen, haben wir alle selbst in der Hand.“
Das Bürgertelefon muss aktuell zahlreiche Fragen zu den Besuchsregelungen über die Feiertage beantworten. An den Weihnachtsfeiertagen treffen sich traditionell Generationen, die normalerweise in ganz verschiedenen Regionen und Alltagswelten leben. Die Tochter, die beispielsweise in München studiert, trifft sich mit der Schwester aus Berlin bei Oma und Opa, die in Arendsee im Pflegeheim leben. „Bedenken Sie jedoch: um die Liebsten zu schützen, ist es in diesem Jahr das Beste, nicht gemeinsam unter dem Tannenbaum zu sitzen“, kommentiert Ziche diese Anfragen.
Besuch im Alten-/Pflegeheim
Der Besuch von Eltern, Verwandten und Bekannten im Alten- oder Pflegeheim ist erlaubt, jedoch darf jeder Bewohner von höchstens einer Person pro Tag Besuch erhalten. Der Zutritt darf nur nach erfolgtem PoC-Antigen-Test mit negativem Testergebnis gewährt werden. Den Test erhalten die Besuchenden vor Ort.
Alle Besuchenden haben den, von der Einrichtung zur Verfügung zu stellenden, medizinischen Mund-Nasen-Schutz (z. B. Operationsmaske) zu tragen.
Silvester
Entsprechend der Allgemeinverfügung zum Schutz der Bevölkerung auf dem Kreisgebiet des Altmarkkreises Salzwedel ist sowohl am 31.12.2020 als auch am 01.01.2021 das Anzünden von Feuerwerken auf allen öffentlichen und öffentlich zugänglichen Straßen, Wege und Grünanlagen untersagt. Weiterhin ist auch der Verkauf und Kauf (direkt oder online) von Feuerwerk verboten.
Öffentliche Veranstaltungen und Alkoholausschank und -konsum sind ebenfalls in der Öffentlichkeit untersagt.
Private Zusammenkünfte und Feiern sind höchstens mit fünf Personen gestattet.
Impfungen
Der erste Impfstoff des Mainzer Unternehmens Biontech und seines US-Partners Pfizer wurde durch die Europäische Kommission für den Markt zugelassen. Nach Weihnachten soll regional mit den Impfungen begonnen und eine Terminvergabe über die Telefonnummer 116117 sowie online eingerichtet werden.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist es jedoch noch nicht möglich, Impftermine zu vereinbaren!
Gesundheitsstatistik vom 22.12.2020
Das Gesundheitsamt des Altmarkkreises Salzwedel meldet heute Stand 14:00 Uhr 7 Corona-Neuinfektionen. Bei den neuen Fällen handelt es sich hauptsächlich um Personen, die auf Grund von Symptomen getestet wurden.
Von insgesamt 571 laborbestätigt infizierten Personen im Altmarkkreis Salzwedel seit Beginn der Corona-Pandemie sind aktuell 114 Personen nachweislich aktiv infiziert.
Der aktuelle 7-Tage-Inzidenzwert beträgt 102,2.
Die Zahl der im Zusammenhang mit COVID-19 Verstorbenen liegt weiterhin bei insgesamt 17 Personen.
Bürgertelefon an Feiertagen erreichbar
Das Bürgertelefon ist selbstverständlich für alle Fragen rund um das Thema „Corona“ auch über die Feiertage, also vom 24.12.2020 bis 27.12.2020 sowie vom 31.12.2020 bis 03.01.2021 jeweils von 10:00-14:00 Uhr unter der Telefonnummer: 03901 840 740 erreichbar. An den übrigen Tagen ist die Hotline regulär von 8:00-16:00 Uhr für Anfragen besetzt.

Text und Bilder (c) AMK
Hier die Pressemitteilung als PDF.
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