Aktuelle Gesundheitsstatistik vom 16.04.2020 | 4. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt | Bürgertelefon
Altmarkkreis Salzwedel, 16.04.2020: Landrat Michael Ziche hat heute in seiner 4. Pressekonferenz in der Kreisverwaltung zur aktuellen Lage und über wichtige Maßnahmen zur Umsetzung der 4. Eindämmungsverordnung informiert.
Aktuelle Gesundheitsstatistik vom 16.04.2020
Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen hat sich im Landkreis mit Stand von heute 11 Uhr auf 30 erhöht. Der begründete Verdachtsfall von gestern hat sich bestätigt. Der Mann aus einem Heim im Raum Gardelegen wird auf der Intensivstation im Krankenhaus in Gardelegen behandelt, er ist auf dem Weg der Besserung. Im Heim wurden heute von allen Bewohnern und Mitarbeitern durch das mobile Test-Team Abstriche genommen. Für das Personal wurden besondere Schutz- und Quarantänemaßnahmen durch das Gesundheitsamt des Landkreises ausgesprochen.
Aktuell sind aktiv 59 Personen im Landkreis in Quarantäne, bei 220 Personen ist die Quarantäne abgelaufen. Inzwischen konnten 14 ehemals laborbestätigt infizierte Personen im Landkreis als geheilt aus der Quarantäne entlassen werden.
Das Fieberzentrum wird regelmäßig frequentiert, durchschnittlich werden 15 Abstriche am Tag genommen. Insgesamt wurden im stationären Fieberzentrum bisher 209 Personen getestet und durch die mobilen Tester von 40 Personen Abstriche genommen.
4. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt
„Gemeinsam halten Bund und Länder an der Strategie zur Verlängerung des Kontaktverbotes bis zum 03. Mai 2020 fest. Der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung hat die einschneidenden Beschränkungen auch in unserem Landkreis mit Geduld und Solidarität aktiv begleitet, dafür gilt es einen großen Dank auszusprechen“, sagt Landrat Michael Ziche.
„Durch die Beschränkungen und auch durch die hohe Testkapazität in Deutschland, bis zu 600.000 Tests in der Woche, wurde erreicht, dass die Infektionsgeschwindigkeit abgenommen hat. Deshalb müssen wir alles tun, um weiterhin viele Menschen so gut wie möglich vor der Infektion zu schützen". „Ich denke“, so der Landrat weiter, „dass wir noch eine längere Zeit mit der Epidemie leben müssen. Das kann aus meiner Sicht gelingen. Insofern ist es richtig, dass das öffentliche Leben in kleinen Schritten wieder gelockert wird“.
Nach Inkrafttreten der neuen bzw. geänderten Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt wird der Landkreis ganz konkrete Maßnahmen zur Umsetzung festlegen. Nach dem gestrigen Beschluss des Bundes werden für den Landkreis folgende Regelungen relevant sein.

Auszug: Regelungen des Bundes vom 15.04.2020:
1. Die gemeinsamen Beschlüsse vom 12., 16. und 22. März 2020 sowie die begleitenden Beschlüsse bleiben gültig. Die daraufhin getroffenen Verfügungen werden bis zum 3. Mai verlängert, soweit im Folgenden nicht abweichende Festlegungen getroffen werden.
2. Die wichtigste Maßnahme auch in der kommenden Zeit bleibt es, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und sich dort nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Dies gilt weiterhin verbindlich und Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden entsprechend von den Ordnungsbehörden sanktioniert.
3. Um zukünftig Infektionsketten schnell zu erkennen, sollen zielgerichtete Testungen durchgeführt werden. Um eine vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten und die Betroffenen professionell zu betreuen, sollen die öffentlichen Gesundheitsdienste vor Ort mit Personalkapazitäten unterstützt werden.
4. Der Bund unterstützt die Länder sowie die kassenärztlichen Vereinigungen bei der Beschaffung von medizinischer Schutzausrüstung für das Gesundheitswesen.
5. Für den Alltagsgebrauch gelten hinsichtlich des Tragens von Masken im öffentlichen Raum die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, nach denen das Tragen sogenannter (nicht-medizinischer) Alltagsmasken oder Community-Masken in öffentlichen Räumen, in denen der Mindestabstand regelhaft nicht gewährleistet werden kann (z.B. ÖPNV), das Risiko von Infektionen reduzieren kann.
6. Insbesondere für Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen müssen nach den jeweiligen lokalen Gegebenheiten und in den jeweiligen Institutionen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
7. Vor der Öffnung von Schulen ist ein Vorlauf notwendig, damit vor Ort die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen getroffen und zum Beispiel die Schülerbeförderungen organisiert werden können.
Ab dem 4. Mai 2020 sollen prioritär auch die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, beschult werden.
Vor dem 04.05.2020 soll in LSA eine Prüfungsvorbereitung (10. und 12. Klassen) an den Schulen ermöglicht werden.
Einzelheiten regelt das Ministerium für Bildung.
8. Kindergärten bleiben noch geschlossen. Es gelten die Regelungen der Notbetreuung. Der Kreis von Schlüsselpersonen wird auf Lehrer/innen und Verkäufer/innen erweitert.
9. Folgende Geschäfte können zusätzlich unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen:
• alle Geschäfte bis zu 800 qm Verkaufsfläche
• sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen.
10. Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften bleiben daher weiter untersagt.
11. Auch in der Pandemie soll ein sicheres Arbeiten Industrie und Mittelstand ermöglicht werden. Ausgenommen bleiben wirtschaftliche Aktivitäten mit erheblichen Publikumsverkehr. Die Arbeitgeber haben eine besondere Verantwortung für ihre Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen.
Für den Publikumsverkehr geschlossen sind:
- Gastronomiebetriebe. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
- Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
- Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen
- Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte (soweit im Beschluss vom 15.4. nicht
explizit anders geregelt), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
- Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
- der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
- Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
- Outlet-Center
- Spielplätze.
12. Bund und Länder unterstützen die Wirtschaft, gestörte internationale Lieferketten wiederherzustellen. Dazu richten die Wirtschaftsministerien des Bundes und der Länder Kontaktstellen für betroffenen Unternehmen ein.
13. Um eine weiträumige Ausbreitung des Virus möglichst zu verhindern, bleiben Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, generell auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- zu verzichten. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Die weltweite Reisewarnung wird aufrechterhalten. Übernachtungsangebote im Inland werden weiterhin nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Für Ein- und Rückreisende wird weiter eine zweiwöchige Quarantäne nach den Bestimmungen der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Musterverordnung vom 8.4.2020 angeordnet.
14. Großveranstaltungen sind bis zum 31.08.2020 verboten. Weiterhin im öffentlichen Raum max. 2 Personen.
15. Bund und Länder ergreifen zahlreiche Maßnahmen, um die Infektionsketten noch besser zu kontrollieren. Einige davon greifen sofort, andere brauchen noch Zeit. Deshalb ist es richtig, regelmäßig, etwa alle zwei Wochen die Infektionsdynamik zu kontrollieren und insbesondere die Auslastung des Gesundheitswesens. Danach ist jeweils zu entscheiden, ob und welche weiteren Schritte ergriffen werden können. Entsprechend dieser Logik gelten die hier beschriebenen ersten Schritte zunächst bis zum 3. Mai. Rechtzeitig vor dem 4. Mai werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung des Infektionsgeschehens sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland gemeinsam erneut bewerten und im Lichte der Ergebnisse weitere Maßnahmen beschließen.
Bürgertelefon
Das Bürgertelefon des Altmarkkreises Salzwedel ist weiterhin wochentags von 08:00 – 16:00 Uhr zu erreichen.
Am kommenden Wochenende ist das Bürgertelefon zwischen 12:00 und 16:00 Uhr besetzt.
Telefon-Hotline: Tel. 03901 840 790/791
Informationen Corona-Aktuell immer online
Alle Informationen immer aktuell auf www.altmarkkreis-salzwedel.de/corona.
Hier gerne die Pressemitteilung als PDF-Dokument.
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