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Brand der Schweinezucht Binde GmbH

Aktueller Stand | Informationen zu Baugenehmigung und Brandschutz

Altmarkkreis Salzwedel, 23.04.2024: In den letzten Tagen erhielt der Altmarkkreis Salzwedel verschiedene Schreiben von besorgten Bürgerinnen und Bürgern über den Brand in der Schweinezucht Binde GmbH. Der Altmarkkreis Salzwedel möchte hiermit betonen, dass die Sorgen und Trauer über den Brand in der Schweinezucht Binde GmbH geteilt werden. Dass so viele Tiere bei diesem Brand ums Leben gekommen sind, ist tragisch.

Aktuelle Sachlage

Nach Auswertung der Stallkarten und des Bestandsregisters sind bei dem Brand am 12.04.2024 insgesamt 1749 Sauen und 5850 Saugferkel dem Feuer zum Opfer gefallen. Beim vorherigen Brand vom 06.04.2021 waren zum damaligen Zeitpunkt entgegen verschiedener Meldungen nur 2 Sauen verendet.

Es ist nun sehr wichtig, dass die Ursachen des Brandes durch die Kriminalpolizei und Brandursachenermittler genau geprüft werden. Die Kriminalpolizei und Brandgutachter haben dazu die Ermittlungen zur Brandursache seit dem 15.04.2024 aufgenommen.

Ein durch den Betreiber beauftragtes Entsorgungsunternehmen hat seit dem 15.04.2024 mit der Bergung der Tierkörper begonnen. Geborgene Tierkörper werden unschädlich in einer Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgt. Mit Stand vom 23.04.2024 stehen die Bergungsarbeiten der Tierkörper unmittelbar vor dem Abschluss.

Alle nicht direkt vom Brand betroffenen Bereiche der Schweinezucht sind technisch wieder voll funktionsfähig. Dazu führte das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit am 15.04.2024 eine umfassende veterinärrechtliche Kontrolle der Schweinezucht Binde GmbH durch. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich noch 3.472 Sauen, 21.505 Absatzferkel und 4.695 Saugferkel in der Anlage. Alle Abteile wurden auf ihre Funktionsfähigkeit sowie der Versorgung der Schweine mit Futter und Wasser in ausreichender Qualität und Menge kontrolliert. Es wurde festgestellt, dass alle Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend versorgt sind.

Nach der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung müssen Tierhaltungen, in denen die Lüftung und die Versorgung der Tiere mit Futter und Wasser von einer elektrisch betriebenen Anlage abhängig sind, eine Notstromversorgung vorweisen. In der Schweinezucht Binde GmbH ist während und nach dem Brand diese Notstromversorgung zum Einsatz gekommen.

Baugenehmigung und Brandschutz

Die Baugenehmigung für diese Tierhaltungsanlage wurde durch das Landesverwaltungsamt mit Bescheid vom 10.01.2013 nachträglich erteilt. Im Baugenehmigungsverfahren wurde auch der Brandschutz von einem beauftragten Prüfingenieur bewertet und erforderliche brandschutzrechtliche Anforderungen in die Baugenehmigung übernommen. Diese Baugenehmigung wurde jedoch mit Urteil des VG Magdeburg vom 29.06.2023 aufgehoben. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Grundsätzlich werden Brandschutzauflagen in baulichen Anlagen in der Baugenehmigung definiert. Ausgehend von der Anlage zu § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Brandsicherheitsschau (BrSiVO) werden Anlagen der Tierhaltung keiner gesonderten Überprüfung unterzogen. Tierhaltungsanlagen sind keine Unternehmen, Einrichtungen, Gebäude, Räume, Anlagen oder Lager für gewerbliche und landwirtschaftliche Nutzung, in denen brennbare oder explosionsgefährliche Stoffe hergestellt, gelagert, verarbeitet, vernichtet, wiederhergestellt oder vertrieben werden. Daher waren eigenständige Brandschutzkontrollen durch den Altmarkkreis Salzwedel nicht durchzuführen.

Der Altmarkkreis Salzwedel hat vollstes Verständnis dafür, dass Bürger nach solchen Brandereignissen große Sorgen äußern. Daher ist es jetzt aus Sicht des Altmarkkreises Salzwedel sehr wichtig, dass die Brandursache ermittelt wird, damit sich solche Vorfälle nicht wiederholen.

>> Hier die Pressemitteilung in PDF.