Bienenkrankheit „Amerikanische Faulbrut“: Aufhebung Sperrbezirk 10 km
Altmarkkreis Salzwedel, 17.04.2019: Die Allgemeinverfügung des Kreises vom 15.01.2019 zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Anordnung von Schutzmaßnahmen wegen des Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut (AFB) für einen 10 km Sperrbezirk wird wieder aufgehoben. Die angeordneten Bestandssperren und Schutzmaßnahmen einzelner Bienenbestände für den 3 km Sperrbezirk bleiben allerdings weiterhin wirksam.
Im Rahmen aufwendiger Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen aller von AFB betroffenen Bienenstände, welche für den Mai 2019 in Klötze geplant sind, wird angestrebt das Sanierungsverfahren zur Aufhebung aller Schutz- und Sperrmaßnahmen zum Abschluss zu bringen.
Timeline der Geschehnisse:
Am 25.10.2018 wurde im Altmarkkreis Salzwedel bei einem Imker der Ausbruch der AFB amtlich festgestellt. Zum Schutz gegen eine weitere Ausbreitung dieser anzeigepflichtigen Bienenseuche wurde um den Standort des Ausbruchs ein Sperrbezirk mit einem Radius von 3 km eingerichtet, welcher die Stadt Klötze einschließlich Klötze Nord umfasste.
Im Rahmen der klinischen und labordiagnostischen Untersuchungen im 3 km Sperrbezirk konnte in 22 Völkern bei 11 Imkern der Erreger der AFB nachgewiesen werden. Damit wurde bewiesen, dass sich die AFB massiv im Bereich der Stadt Klötze ausgebreitet hatte. Zum Schutz gegen eine weitere Ausbreitung wurden alle 22 betroffenen Bienenvölker getötet. Aufgrund dieser Ergebnisse wurde am 15.01.2019 per Allgemeinverfügung der Sperrbezirk von 3 km auf 10 km Radius erweitert.
Im erweiterten 10 km Sperrbezirk, einschließlich des ehemaligen 3 km Sperrbezirkes, wurden in den vergangenen Wochen durch Bienensachverständige und Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Altmarkkreises Salzwedel alle ermittelten Imker aufgesucht und die von ihnen gehaltenen Bienenvölker klinisch untersucht und beprobt. Insgesamt wurden dabei 47 Imker kontrolliert und in Summe 300 Völker auf das Vorhandensein der AFB untersucht.
Im Ergebnis dieser umfänglichen Untersuchungen konnte festgestellt werden, dass sich die AFB nicht über den 3 km Sperrbezirk hinaus ausgebreitet hatte. Alle 228 Völker bei 29 Imker außerhalb des 3 km Sperrbezirkes waren klinisch unauffällig und die bakteriologischen Untersuchungsergebnisse wiesen keine Anzeichen für eine Infektion mit AFB auf. Innerhalb des 3 km Sperrbezirkes wurden bei 18 Imkern Nachuntersuchungen durchgeführt. Von den 72 untersuchten Völkern wiesen noch 4 Völker einen geringgradigen Sporenbefall von AFB auf. Diese Völker werden nun über Bildung von Kunstschwärmen mit anschließender Reinigung und Desinfektion der betroffenen Waben und Wabenteile saniert.
Zur AFB:
Die AFB stellt keine Gefährdung für Verbraucher durch den Verzehr von Honig dar. Bei der AFB handelt es sich um eine Erkrankung der Bienenvölker, bei der ausschließlich die Bienenbrut befallen wird, wodurch es zum Massensterben von Bienenvölkern kommen kann.
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