Für Beschäftigte im Lebensmittelbereich | Einfache Onlinebuchung | Belehrung in verschiedenen Sprachen verfügbar
Altmarkkreis Salzwedel, 06.10.2022: Personen, die erstmalig einen erwerbsmäßigen Umgang mit Lebensmitteln aufnehmen, müssen sich nach § 43 Infektionsschutzgesetz einer Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt unterziehen. Die Teilnahme an dieser Belehrung kann ab sofort auch online unter www.altmarkkreis-salzwedel.de/belehrung-ifsg gebucht werden. Die Online-Belehrungen sind von montags bis freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 20:30 Uhr und samstags von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr in verschiedenen Sprachen verfügbar. Der Link zur Anmeldung wird ab sofort auf der Website des Altmarkkreises im Bereich „Bildung und Soziales“ –Gesundheit – Amtsärztlicher Dienst verfügbar sein.
Eine Anmeldung sowohl für die Online-Belehrung als auch für die Präsenz-Belehrung ist notwendig und erfolgt ab sofort über das Portal. Die Anmeldung erfolgt datenschutzkonform und läuft online wie folgt ab:
Sie benötigen einen PC, Notebook, Tablet oder ähnliches mit Kamera/ Webcam sowie eine stabile Internetverbindung. Halten Sie Ihren Personalausweis und die Möglichkeit der Onlinezahlung bereit (Giropay, Kreditkarte, PayDirekt oder PayPal). Die Bezahlung erfolgt während der Anmeldung und ist mit 23 € kostenpflichtig. Sie werden an Ihrem Wunschtermin angerufen und per Videochat zur Legitimationsprüfung mit ihrem Personalausweis gebeten. Sie erhalten Ihren Teilnehmercode und werden zur Durchführung der Belehrung auf das Belehrungsportal weitergeleitet. Nach erfolgreicher Belehrung und Absolvieren eines Abschlusstests können Sie ihre Bescheinigung herunterladen. Bei Anmeldung zu einer Präsenz-Belehrung über das Portal findet die Schulung direkt im Gesundheitsamt des Altmarkkreises Salzwedel statt.
Bei Minderjährigen muss vorab die Bescheinigung "Erklärung Minderjähriger" ausgefüllt und durch die Erziehungsberechtigten unterschrieben zugesandt (per Scan oder als Foto) werden.
Praktikantinnen und Praktikanten (Schülerpraktikum 9. Klasse) sowie Bundesfreiwilligendienstleistende (FSJ, FÖJ, BFD) sind von den Kosten der Belehrung befreit. In diesem Fall ist eine Online-Belehrung nicht möglich und erfolgt weiterhin im Gesundheitsamt. Termine hierfür sind unter 03901 – 840575 zu vereinbaren. Sollten Sie trotzdem einen kurzfristigen Termin wünschen, muss die Belehrung kostenpflichtig online absolviert werden.
>> Hier die Pressemitteilung in PDF.