Ansprechpartner & mehr

Pressemitteilungen & Pressebilder RSS Icon

Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners aus der Luft beginnt vrsl. ab 11. Mai

Allgemeinverfügung erlassen | kurzfristige Sperrungen von Straßen, Wegen und Flächen während des Einsatzes

Altmarkkreis Salzwedel, 30.04.2026: Vom 11. bis 31. Mai wird die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners (EPS) aus der Luft, d.h. durch Ausbringung eines Biozids vom Hubschrauber aus, durchgeführt. Das zu befliegende Gebiet, welches insgesamt auf ca. 850 Hektar festgelegt wurde, befindet sich sowohl in der Einheitsgemeinde Hansestadt Gardelegen als auch der Einheitsgemeinde Stadt Klötze.

Die Bekämpfung erfolgt mittels Abgabe des Biozids aus der Luft, um die Ei- und Larvenstadien des Eichenprozessionsspinners effektiv zu bekämpfen und eine Ausbreitung zu verhindern. Die Befliegungstermine hängen maßgeblich vom Blattaustrieb sowie von den Wetterverhältnissen ab und können daher nur kurzfristig festgelegt werden bzw. können zeitlichen Anpassungen unterworfen sein.
Die beteiligten Behörden bitten daher um Verständnis für kurzfristige Vorankündigungen in der Tagespresse und auf der Internetseite des Landkreises.

Für die Lärmbelästigungen, welche insbesondere im Bereich des Landeplatzes in Köckte, aber auch im gesamten Befliegungsgebiet aufgrund der niedrigen Flughöhe des Helikopters nicht zu vermeiden sind, bitten wir um Verständnis.

Vor Beginn der Befliegung und bis zum Ende der Einwirkzeit werden die betroffenen Hauptwege abgesperrt und durch Warnschilder sowie ggf. Absperrbänder kenntlich gemacht. Die betroffenen Wege und Flächen sind in der Karte zur Allgemeinverfügung farbig markiert, um eine Orientierung für Anwohnerinnen und Anwohner sowie Besucherinnen und Besucher zu ermöglichen.

Das eingesetzte Biozid dient ausschließlich dem Zweck der Bekämpfung des EPS und damit dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung als vorbeugende Maßnahme. Es handelt sich um ein Insektizid; daher besteht – solange die ausgesprühte Suspension noch nicht fest auf den Blättern der Eichen abgesetzt ist – bei direktem Kontakt mit dem Mittel die potenzielle Gefahr von Hautreizungen für Personen, die sich im Behandlungsgebiet aufhalten. Daher werden alle notwendigen Sicherheits- und Hygienevorkehrungen getroffen, um Risiken für Menschen zu minimieren, einschließlich zeitlicher Sperrungen und klare Kennzeichnungen der betroffenen Bereiche.

Die Behörden bitten alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für notwendige Verkehrs- und Wegeeinschränkungen während der Behandlungsphase.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das Sammeln und der Verzehr von Waldpilzen, Beeren, wild wachsenden Früchten und Wildkräutern auf den betroffenen Flächen ab Beginn der Bekämpfung und bis drei Wochen nach dem tatsächlichen Ende der Bekämpfungsmaßnahme verboten ist

Die ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung des Altmarkkreises Salzwedel zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren durch den Eichenprozessionsspinner wurde am 30.04.2026 auf der Homepage des Altmarkkreises Salzwedel unter der Rubrik Landkreis/Bekanntmachungen veröffentlicht. Dort sind die vorgesehenen Bereiche zur Befliegung auf der Karte dargestellt.

Informationen zu den konkreten Befliegungstagen werden kurzfristig auf der Webseite des Altmarkkreises Salzwedel sowie in der aktuellen Tagespresse bekanntgegeben.

>> Hier die Pressemitteilung in PDF