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Beherbergungsverbot für Einreisende aus Infektions-Hotspots.

Personen, die aus einem Landkreis mit hohem Infektionsgeschehen nach Sachsen-Anhalt einreisen, dürfen künftig nicht in Beherbergungsbetrieben wie Hotels oder Campingplätzen übernachten.

Das Landesverwaltungsamt als zuständige Behörde hat eine Regelung zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus durch Beherbergungsverbote beschlossen.

Das Beherbergungsverbot gilt  seit dem 27. Juni. Betroffen sind Stadt- und Landkreise, in denen in den letzten sieben Tagen vor der Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist. Wer aus den betroffenen Kreisen kommt und dennoch einen Urlaub in Sachsen-Anhalt antreten möchte, kann ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das einen negativen Test auf Covid-19 bescheinigt. Für diese Personen gilt das Beherbergungsverbot nicht.

Den genauen Text der Regelung finden Sie unter
www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de


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