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Ausbruch Geflügelpest/Vogelgrippe

Betroffene Orte Parleib, Jeseritz, Potzehne, Roxförde | Ab 01.04. als Beobachtungsgebiet eingerichtet
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügungen Nr. 1 & Nr. 2 erlassen

Altmarkkreis Salzwedel, 04.04/01.04.2020: Anfang des Jahres setzte ein überregionales Ausbruchsgeschehen von Influenza (des Subtyps H5N8) in Geflügelbetrieben in Mittel- und Osteuropa ein. Inzwischen  sind auch aus mehreren Geflügelhaltungen in Deutschland Ausbrüche gemeldet worden. Erstmals wurde das Virus H5N8 jetzt auch in einem Geflügelbestand in Sachsen-Anhalt nachgewiesen. In der Gemeinde Bülstringen im Landkreis Börde ist am 30.03.2020 der Ausbruch der Geflügelpest in einer Putenhaltung amtlich festgestellt worden.
Daraufhin wurde durch die zuständige Behörde ein Gebiet um den Seuchenbetrieb mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk festgelegt. Darüber hinaus wurde um den Seuchenbetrieb umgebenden Sperrbezirk ein Beobachtungsgebiet festgelegt. Der Radius von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet zusammen beträgt mindestens zehn Kilometer. Damit reicht das Beobachtungsgebiet bis in den Süden des Altmarkkreises Salzwedel herein. Die Ortsteile Parleib, Jeseritz, Potzehne, Roxförde  der Gemeinde  Hansestadt Gardelegen befinden sich in diesem Restriktionsgebiet.

Erlass einer Allgemeinverfügung für Beobachtungsgebiet
Der Altmarkkreis Salzwedel ordnet für Tierhalter im Beobachtungsgebiet u.a. an, dass Geflügel und gehaltene Vögel nur mit der Zustimmung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes in einen oder aus einem Bestand verbracht werden dürfen. Tierhalter haben zudem dafür zu sorgen, dass die Ställe von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung betreten werden. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art ist im Beobachtungsgebiet verboten.

Da das größte Risiko eines Viruseintrages in Geflügelbestände von wildlebendem Wassergeflügel ausgeht, stellt Kontaktvermeidung zwischen Wildvögeln und Geflügel die wichtigste Schutzmaßnahme dar. Das betrifft insbesondere auch die Sicherung von Futterstellen von im Freien gehaltenen Tieren, gelagertem Futter, Einstreu und sonstigen in der Tierhaltung genutzten Gegenstände vor dem Zugang durch Wildvögel. Gehaltene Vögel sollten nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden bzw. mit natürlichen Gewässern in Kontakt kommen.
Da der Eintrag des Virus in Geflügelbestände durch Wildvögel sehr wahrscheinlich ist, werden alle Bürger gebeten, den Fund eines toten oder kranken Vogels umgehend unter der unten angegebenen Telefonnummer dem Veterinäramt zu melden ohne dabei das Tier zu berühren. Dabei sind vor allem Jagdausübungsberechtigte angehalten, vermehrt nach kranken und verendeten Vögeln Ausschau zu halten und den Kontakt zu Nutzgeflügel zu meiden, wenn sie kürzlich in Berührung mit Federwild gekommen sind.

>> Download: 1. Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung
>> Download: 2. Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung

Nicht registrierten Geflügelhalter bitte beim Landkreis melden       
Halter von Nutzgeflügel, die noch nicht beim Altmarkkreis Salzwedel registriert sind, sollten dies unverzüglich nachholen. Die Registrierung erfolgt über das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Salzwedel, Karl-Marx-Str. 32, 29410 Salzwedel, Tel.: 03901 840 416, E-Mail: Veterinäramt@altmarkkreis-salzwedel.de..

Hintergrund:
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende und anzeigepflichtige Viruserkrankung des Geflügels, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind empfänglich. Das Virus H5N8 gehört zur Gruppe der Influenzaviren und findet sein natürliches Reservoire in wildlebendem  Wassergeflügel. Infizierte Vögel scheiden das Virus zumeist mit dem Kot aus. Bei Legetieren können auch die Eier Virus enthalten. Direkter Kontakt der Vögel untereinander sowie das Aufnehmen virushaltigen Materials oder verseuchten Wassers mit dem Schnabel überträgt die Infektion.
Die Verbreitung zwischen Geflügelbeständen kann durch den Tierhandel oder indirekt durch verunreinigte Fahrzeuge, Personen, Geräte oder Ähnliches erfolgen. Bei Hausgeflügel verläuft die Krankheit häufig mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei der Geflügelpest besteht die Gefahr einer sehr schnellen Ausbreitung in Verbindung mit hohen Tierverlusten und erheblichen wirtschaftlichen Schäden.
Plötzlich auftretende und massenhaft rasch zum Tode führende Erkrankungen in Hühner- und Putenhaltungen sind hoch verdächtig für Geflügelpest. Außerdem können verminderte Futteraufnahme sowie Leistungseinbrüche bei Legehennen und Masthühnern für eine Influenzaerkrankung sprechen.
Menschen können sich bei sehr intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel ebenfalls anstecken.
Bild_c_AMK: Karte gesamt


Hier die Pressemitteilung als PDF-Dokument mit Karte zum Beobachtungsgebiet.


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