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Ausbruch der Vogelgrippe bei einem Wildvogel

Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut | Keine Stallpflicht | Geflügelhaltungen anmeldenBrachvogelpaar (c) Benecke

Altmarkkreis Salzwedel, 06.12.2022: Bei einem am 27.11.2022 in der Ortschaft Diesdorf aufgefundenen Wildvogel (Brachvogel), war durch das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) das Aviäre Influenzavirus (Vogelgrippevirus) nachgewiesen worden. Daraufhin hatte das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit am 02.12.2022 den amtlichen Verdacht auf Ausbruch der Tierseuche ausgesprochen.

Mit Befund vom 05.12.2022 erfolgte nun die Bestätigung durch das nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI). Dort wurde ein hochpathogenes Aviäres Influenzavirus (H5N1) nachgewiesen. Der Ausbruch der Wildvogelgrippe wurde somit am 05.12.2022 amtlich festgestellt.

Keine Stallpflicht, aber Geflügelschauen & -ausstellungen im Kreisgebiet untersagt
Aufgrund einer durchgeführten Risikobewertung verzichtet das Sachgebiet Veterinärwesen der Kreisverwaltung zunächst auf die Anordnung der Stallpflicht für gehaltenes Geflügel. Jedoch ist geplant, die Durchführung von Geflügelschauen und -ausstellungen auf dem Kreisgebiet bis auf weiteres zu untersagen. Durch diese Maßnahme sollen hochrisikohafte Kontakte zwischen Tieren unterschiedlicher Bestände unterbunden werden. Zudem wird das Risiko einer Virusverschleppung durch Teilnehmer und Besucher ausgeschlossen.

Ob weitere Maßnahmen nötig würden, hänge von der weiteren Entwicklung der Seuchenlage ab, so Amtstierarzt Ramón Rulff. Die Entwicklung des deutschlandweiten Ausbruchsgeschehens werde stetig beobachtet und das veterinärbehördliche Handeln an die jeweiligen Erfordernisse angepasst.

Bereits das ganze Jahr über wurden im gesamten Bundesgebiet zahlreiche Nachweise des AI-Virus bei Haus- und Wildgeflügel gemeldet. Obwohl die Tierseuche ihren ursprünglich saisonalen Charakter mehr und mehr verliert, stellen Herbst und Winter nach wie vor die Jahreszeiten dar, in denen mit den höchsten Fallzahlen zu rechnen ist.

Geflügelhaltungen sind beim Sachgebiet Veterinärwesen anzumelden
Geflügelhalter im gesamten Altmarkkreis Salzwedel sind aufgerufen, Ihre Geflügelhaltungen beim Sachgebiet Veterinärwesen der Kreisverwaltung anzumelden, falls noch nicht geschehen. Der betrieblichen Hygiene und Biosicherheit ist hohe Bedeutung beizumessen. Funde toter oder offensichtlich kranker Wildvögel sollten gemeldet werden um eine schnelle Bergung und Untersuchung zu gewährleisten.

Dies kann über Tel.: 03901 840-416 oder an vetamt@altmarkkreis-salzwedel.de erfolgen.

>> Hier die Pressemitteilung in PDF.