Aufhebung des Sperrbezirks und der Schutzmaßnahmen
Altmarkkreis Salzwedel, 19.10.2023: Die Bekämpfung der im April und Mai 2023 in mehreren Bienenständen in Tangeln, Jeeben und Poppau festgestellten Ausbrüche der Amerikanischen Faulbrut der Bienen (AFB) ist erfolgreich abgeschlossen. Die betroffenen Bienenvölker wurden tierschutzgerecht getötet und umfangreiche Maßnahmen der Reinigung und Desinfektion wurden durchgeführt. Die anschließende Beprobung aller Bienenstände im Sperrbezirk verlief ohne Nachweis des Seuchenerregers.
Der im Zuge des Seuchengeschehens errichtete Sperrbezirk mit den betroffenen Ortschaften Ahlum, Bandau, Beetzendorf, Darnebeck, Jeeben, Neumühle, Peertz, Poppau, Rohrberg, Tangeln, Wohlgemuth konnte daher aufgehoben werden.
>> Hier die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Anordnung von Schutzmaßnahmen in diesem Sperrbezirk nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs der AFB in der Verbandsgemeinde Beetzendorf-Diesdorf
Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine Erkrankung der Bienenvölker durch ein Sporen bildendes Bakterium, bei der ausschließlich die Bienenbrut befallen wird. Hierdurch kann es zum Massensterben von Bienenvölkern kommen. Für den Menschen stellt der Erreger keine Gefahr dar. Der Verzehr von Honig ist unbedenklich.
Das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit des Altmarkkreises Salzwedel weist alle Imker nochmals darauf hin, bei der Bewirtschaftung ihrer Völker auf eine ausreichende Biosicherheit an den Bienenständen zu achten. Insbesondere bei Zukauf oder Übernahme betriebsfremder Völker sollte auf das Vorliegen negativer Untersuchungsergebnisse hinsichtlich des Seuchenerregers bestanden werden.
Falls noch nicht erfolgt, werden alle Imker aufgefordert, ihre Bienenvölker beim Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit zu registrieren und die Zahl der gehaltenen Bienenvölker der Tierseuchenkasse zu melden. Sollte es zum Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Imkern ohne Registrierung kommen, müssen nicht registrierte Imker für die Kosten der Beprobung, Untersuchung und Tötung von Bienenvölkern selbst aufkommen.
Für nähere Informationen steht das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit unter der Telefonnummer 03901-840 416 oder per Mail unter: vetamt@altmarkkreis-salzwedel.de zur Verfügung.
>> Hier die Pressemitteilung in PDF.