Sperrbezirk von jeweils 3 km Radius um die Orte Jeeben und Tangeln eingerichtet
Altmarkkreis Salzwedel, 11.05.2023: Im Rahmen des amtlichen Monitorings zum Schutz der Bienen vor der Amerikanischen Faulbrut (AFB) wurde bei den Bienenvölkern zweier Imker in Tangeln und Jeeben der Erreger (Paenibacillus larvae) am Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) in Stendal nachgewiesen. Aufgrund der bestehenden klinischen Symptome in diesen Völkern und des epidemiologischen Zusammenhangs zum Ausbruchsgeschehen 2022 wurde der Ausbruch der Bienenseuche amtlich festgestellt.
Zum Schutz gegen eine weitere Ausbreitung dieser Krankheit müssen die betroffenen Bienenvölker getötet werden. Dem schließen sich umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen mit Kunstschwarmbildung ansteckungsverdächtiger Bienenvölker an. Außerdem wurde um die Ausbruchsbestände ein Sperrbezirk von jeweils 3 km Radius um die Orte Jeeben und Tangeln eingerichtet. Folgende Ortschaften sind davon betroffen: Ahlum, Bandau, Beetzendorf, Darnebeck, Jeeben, Neumühle, Peertz, Poppau, Rohrberg, Tangeln, Wohlgemuth.
Imker innerhalb des Sperrbezirks dürfen ihre Bienenvölker sowie damit in Verbindung stehende Materialien nicht an einen anderen Standort verbringen. Außerdem dürfen keine Bienenvölker in den Sperrbezirk hineingebracht werden. Somit besteht eine Bestandsperre für alle Imker innerhalb des Sperrbezirks. Das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit des Altmarkkreises Salzwedel hat bereits umfangreiche Untersuchungen innerhalb und außerhalb des Sperrbezirks eingeleitet und wird weiterhin alle Imker innerhalb des Sperrbezirks aufsuchen und beproben.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tiererkrankung der Bienen. Sie stellt keine Gefährdung für Verbraucher durch den Verzehr von Honig dar. Es handelt sich um eine Erkrankung der Bienenvölker durch ein Sporen bildendes Bakterium, bei der ausschließlich die Bienenbrut befallen wird, wodurch es zum Massensterben von Bienenvölkern kommen kann.
>> Hier finden Sie die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Amerikanische Faulbrut bei Bienen- Einrichtung Sperrbezirk im Wortlaut
Bitte um Registrierung gehaltener Bienenvölker
Das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit weist nochmals alle Imker daraufhin, sofern sie dies noch nicht getan haben, sich beim Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit des Altmarkreises Salzwedel zu registrieren und die Zahl der gehaltenen Bienenvölker der Tierseuchenkasse zu melden. Sollte es zum Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Imkern ohne Registrierung kommen, müssen nicht registrierte Imker für die Kosten der Beprobung, Untersuchung und Tötung von Bienenvölkern selbst aufkommen.
Alle Imker werden aufgefordert, ihre Völker nicht in den o.g. Sperrbezirk zu verbringen und klinische Auffälligkeiten an ihren Völkern umgehend zu melden.
Für nähere Informationen steht das Amt für Verbraucherschutz und Gesundheit unter der Telefonnummer 03901-840 416 oder per Mail unter: vetamt@altmarkkreis-salzwedel.de zur Verfügung.
>> Hier die Pressemitteilung in PDF.
