Aufhebung des Sperrbezirks | Aufforderung nicht registrierte Bienenvölker beim Veterinäramt zu melden
Altmarkkreis Salzwedel, 11.10.2022: Die Bekämpfung des im Juni 2022 in einem Bienenstand in Tangeln festgestellten Ausbruchs der Amerikanischen Faulbrut der Bienen (AFB) ist erfolgreich abgeschlossen. Die betroffenen Bienenvölker wurden tierschutzgerecht getötet und umfangreiche Maßnahmen der Reinigung und Desinfektion wurden durchgeführt. Die anschließende Beprobung aller Bienenstände im Sperrbezirk verlief ohne Nachweis des Seuchenerregers.
Der im Zuge des Seuchengeschehens errichtete Sperrbezirk mit den betroffenen Ortschaften Ahlum, Darnebeck, Mellin, Neumühle, Neu Ristedt, Nieps, Rohrberg, Stöckheim, Tangeln und Wohlgemuth konnte daher aufgehoben werden.
>> Hier die Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirks
Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine Erkrankung der Bienenvölker durch ein Sporen bildendes Bakterium, bei der ausschließlich die Bienenbrut befallen wird. Hierdurch kann es zum Massensterben von Bienenvölkern kommen. Für den Menschen stellt der Erreger keine Gefahr dar. Der Verzehr von Honig ist unbedenklich.
Hinweise des Veterinäramtes
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Salzwedel weist alle Imker darauf hin, bei der Bewirtschaftung ihrer Völker auf eine ausreichende Biosicherheit an den Bienenständen zu achten. Insbesondere bei Zukauf oder Übernahme betriebsfremder Völker sollte auf das Vorliegen negativer Untersuchungsergebnisse hinsichtlich des Seuchenerregers bestanden werden.
Falls noch nicht erfolgt, werden alle Imker aufgefordert, ihre Bienenvölker beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu registrieren und die Zahl der gehaltenen Bienenvölker der Tierseuchenkasse zu melden. Sollte es zum Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Imkern ohne Registrierung kommen, müssen nicht registrierte Imker für die Kosten der Beprobung, Untersuchung und Tötung von Bienenvölkern selbst aufkommen.
Für nähere Informationen steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Tel.: 03901-840 416) zur Verfügung.
>> Hier die Pressemitteilung in PDF.