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Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen im Altmarkkreis Salzwedel

Sperrbezirk eingerichtet | Allgemeinverfügung erlassen

Altmarkkreis Salzwedel, 19.05.2021: Zum Schutz der Bienen vor der Amerikanischen Faulbrut der Bienen (AFB) entnehmen Imker im Frühjahr stichprobenartig Futterkranzproben bei ihren Bienenvölkern, um sie auf Sporen dieser Bienenseuche untersuchen zu lassen. Im Ergebnis der jährlichen Eigenkontrollen ergab sich bei einem Imker der Verdacht auf einen erneuten Ausbruch der AFB im Altmarkkreis Salzwedel. Im Rahmen der epidemiologischen Ermittlungen wurden daraufhin bei mehreren Imkern in Tangeln und Umgebung amtliche Futterkranzproben entnommen. Im Mai dieses Jahres wurden bereits in Proben von drei Imkern aus dem Raum Tangeln durch das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) des Landes Sachsen-Anhalt Sporen von Paenibacillus larvae nachgewiesen. Bei den in diesem Zusammenhang durchgeführten klinischen Kontrollen der Bienenvölker wurden auch Waben vorgefunden, die löchrige und eingesunkene Zelldeckel auf den Brutzellen aufwiesen und damit auch klinische Symptome der amerikanischen Faulbrut zeigten. Damit wurde der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen in drei Beständen amtlich festgestellt. Die Bienenstände dieser Imker unterliegen somit der Sperre.
Zum Schutz gegen eine weitere Ausbreitung dieser Krankheit müssen die betroffenen Bienenvölker getötet werden. Dem schließen sich umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen mit Kunstschwarmbildung ansteckungsverdächtiger Bienenvölker an. Außerdem wurde um die Ausbruchsbestände ein Sperrbezirk von 4 km Radius eingerichtet. Folgende Ortschaften sind davon betroffen: Ahlum,  Darnebeck,  Mellin,  Neumühle, Neu Ristedt, Nieps, Rohrberg, Stöckheim, Tangeln und Wohlgemuth.
Imker innerhalb des Sperrbezirks dürfen ihre Bienenvölker nicht an einen anderen Standort verbringen. Außerdem dürfen keine Bienenvölker in den Sperrbezirk hineingebracht werden. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Altmarkkreises Salzwedel hat bereits umfangreiche Untersuchungen innerhalb und außerhalb des Sperrbezirks eingeleitet.

>> Hier finden Sie die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Einrichtung eines Sperrbezirks

Die Amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tiererkrankung der Bienen. Sie stellt keine Gefährdung für Verbraucher durch den Verzehr von Honig dar. Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine Erkrankung der Bienenvölker durch ein Sporen bildendes Bakterium, bei der ausschließlich die Bienenbrut befallen wird, wodurch es zum Massensterben von Bienenvölkern kommen kann.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt weist nochmals alle Imker daraufhin, sofern sie dies noch nicht getan haben, sich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu registrieren und die Zahl der gehaltenen Bienenvölker der Tierseuchenkasse zu melden. Sollte es zum Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut bei Imkern ohne Registrierung kommen, müssen nicht registrierte Imker für die Kosten der Beprobung, Untersuchung und Tötung von Bienenvölkern selbst aufkommen.
Alle Imker werden aufgefordert, ihre Völker nicht in den o.g. Sperrbezirk zu verbringen und klinische Auffälligkeiten an ihren Völkern umgehend zu melden.
Für nähere Informationen steht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zur Verfügung.  

Kontakt:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Altmarkkreis Salzwedel
Karl-Marx-Str. 32 | 29410 Salzwedel
Mail: vetamt@altmarkkreis-salwedel.de | Tel.: 03901 840 416


Hier gerne die Pressemitteilung als PDF.


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