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„Aus drei mach eins“ - Neue Pflegeberufeausbildung

Mit dem Inkrafttreten des Pflegeberufegesetzes (PflBG) hat die neue Pflegeausbildung ab dem 01.01.2020 begonnen. Die bisherigen Ausbildungen in der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Altenpflege werden zu einer generalistischen Ausbildung als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann zusammengeführt. Zuständige Behörde für die Träger der praktischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ist das Landesverwaltungsamt. Sie ist für die Anerkennung und Überwachung der Träger der praktischen Ausbildung zuständig.

„Aus drei mach eins“- Informationen zur neuen Pflegeberufeausbildung gehen online

Halle, 14.07.2020: Das Landesverwaltungsamt hat vor dem Hintergrund der tiefgreifenden Reform der Pflegeausbildung online eine Informationssammlung veröffentlicht. Unter https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ausbildung-im-bereich-pflegeberufe/ sind alle wichtigen Informationen (Ansprechpartner, Rechtsgrundlagen, Antragsformulare) übersichtlich und gebündelt aufgeführt.

Die Finanzierung der Pflegeausbildung erfolgt über einen auf Landesebene eingerichteten Ausgleichsfonds. An der Finanzierung des Ausgleichsfonds nehmen über ein Umlageverfahren alle Krankenhäuser, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen,das Land Sachsen-Anhalt sowie die soziale und private Pflegeversicherung teil. Aus diesem Fonds werden sowohl die schulische als auch die praktische Ausbildung finanziert.

Die Ausbildungseinrichtungen und ausbildenden Pflegeschulen erhalten aus dem Fonds eine Ausgleichszahlung zur Abdeckung der Ausbildungskosten.

Als zuständige Stelle verwaltet die Investitionsbank des Landes den Ausgleichsfonds mittels eines Sondervermögens. Sie ermittelt den erforderlichen Finanzierungsbedarf für die berufliche Ausbildung, erhebt die Umlagebeiträge bei den Einrichtungenund zahlt die Ausgleichszuweisungen an die Ausbildungseinrichtungen und Pflegeschulen. Nähere Informationen zur Finanzierung erhalten Sie auf der Internetseite der Investitionsbank Sachsen-Anhalt.

Zuständige Behörde für die Träger der praktischen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ist das Landesverwaltungsamt. Es ist u.a. für die Anerkennung der Geeignetheit von Ausbildungsstätten zur Durchführung von Teilen der praktischen Ausbildungzuständig und überwacht die Eignung der Einrichtungen sowie der dort tätigen Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter durch Prüfungen vor Ort.

Das Landessschulamt koordiniert den theoretischen und praktischen Unterricht der beruflichen Ausbildung und hat die Aufsicht über die Pflegeschulen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landesschulamts Sachsen-Anhalt.


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Kontakt:
Pressestelle
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Ernst-Kamieth-Str. 2 | 06112 Halle-Saale
Tel: +49 345-514-1244 | Fax.: +49 345 514 1466
E-Mail: Denise.vopel@lvwa.sachsen-anhalt.de
Internet: www.sachsen-anhalt.de