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Aufruf Ideenwettbewerb „Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben“

Altmarkkeis Salzwedel, 28.09.2017: Der Altmarkkreis Salzwedel ruft interessierte Träger zur Teilnahme am Wettbewerb „Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben“ auf. Gefragt sind Ideen zur Schaffung langfristiger niedrigschwelliger Beschäftigungsangebote im gemeinwohlorientierten Bereich. Der Ideenwettbewerb erfolgt auf Basis der Fördergrundsätze des Landesprogramms „Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben“ und im Rahmen der Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung in Sachsen-Anhalt.

Anliegen des Wettbewerbs

Während sich der Arbeitsmarkt insgesamt positiv entwickelt, können nicht alle Personenkreise vom anhaltenden Aufschwung profitieren. Beschäftigungsaufbau und sinkende Arbeitslosenzahlen gehen auch im Altmarkkreis Salzwedel mit einem steigenden Anteil von Langzeitarbeitslosen einher. Dieser wuchs zwischen August 2015 und August 2017 von 37 % auf 41 % an, während die Anzahl der Betroffenen mit 1417 bzw. 1407 annährend gleich blieb.

Mit der Umsetzung des Landesprogramms „Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben“ vom 1.10.2017 bis zunächst 31.12.2019 sollen die bestehenden Maßnahmen zur Zielgruppen- und Beschäftigungsförderung im Altmarkkreis Salzwedel um ein zusätzliches Angebot für Langzeitarbeitslose ergänzt werden.
Hilfsbedürftige sollen mittels einer kontinuierlichen sozialpädagogischen Einzelbetreuung durch einen Intensivcoach in ihrem persönlichen Lebensumfeld nachhaltig stabilisiert werden. Nach dem schrittweisen Abbau der individuellen Vermittlungshemmnisse soll eine längerfristige Integration in eine passende Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH) erfolgen, um feste Tagesstrukturen und berufspraktische Erfahrungen zu vermitteln. Die Teilnehmenden erhalten so niedrigschwellige Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe durch Arbeit und können gegebenenfalls realistische Perspektiven hinsichtlich einer regulären Beschäftigung entwickeln.

Wer kann sich am Wettbewerb beteiligen?

Zur Teilnahme am Wettbewerb sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Erfahrungen im Umgang mit Langzeitarbeitslosen berechtigt. Juristische Personen des privaten Rechts müssen nicht selbst gemeinnützig sein, es ist ausreichend, dass die Tätigkeitsbereiche der geförderten Projekte gemeinnützigen Zielen dienen und eine Gewinnentnahme der Gesellschafter nicht stattfindet.

Wer kann die Beschäftigungsplätze in Anspruch nehmen?

Vom Landesprogramm profitieren sollen Menschen, die das 35. Lebensjahr vollendet haben und für die sich nach dem Langzeitbezug von Leistungen des SGB II eine negative Integrationsprognose stellt. Die Beteiligung am Programm erfolgt auf freiwilliger Basis und soll den Betroffenen eine nachhaltige Verbesserung der persönlichen Situation ermöglichen.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, welche geeignet sind zur persönlichen Stabilisierung und zur gesellschaftlichen Teilhabe der Teilnehmenden beizutragen. Es soll sich um zusätzliche und wettbewerbsneutrale Tätigkeiten im öffentlichen Interesse der Bürger/innen des Altmarkkreises Salzwedel handeln.
Die Arbeitsgelegenheiten sind primär in den Aufgabenfeldern Umweltschutz, Naturschutz oder Tourismus durchzuführen. Die Umsetzung von AGH im sozialen Bereich ist in Ausnahmefällen möglich, wenn im Vorfeld der Projekteinreichung die Verfügbarkeit passender Mitarbeiter/innen für die Einsatzstelle vom Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel bestätigt wurde und dies im Projektkonzept vermerkt ist. Die individuelle Arbeitszeit soll sich am Leistungsvermögen der Teilnehmenden orientieren und darf maximal 30 Stunden pro Woche betragen. Die geplanten Maßnahmen zur Anleitung und Betreuung der Teilnehmenden an der Einsatzstelle sind im Konzept darzustellen.
Die Arbeitsgelegenheiten sollen Anfang Januar 2018 beginnen und auf eine Laufzeit von 24 Monaten ausgelegt sein. Nach der zu erwartenden Verlängerung der Gesamtförderdauer bis Ende 2020, sollen die AGH nahtlos über insgesamt 36 Monate fortgeführt werden können. Entsprechend kann die individuelle Beschäftigungsdauer der Teilnehmenden maximal 24 bzw. 36 Monate betragen. Sollten Teilnehmende, beispielsweise aufgrund einer regulären Arbeitsaufnahme, aus der AGH ausscheiden, muss die Stelle binnen vier Wochen nachbesetzt werden.

Wie wird gefördert?

Die Umsetzung der AGH wird mit einer Sachkostenpauschale von bis zu 250 EUR pro Monat und Teilnehmer/in gefördert. Die Vergabe der Mittel erfolgt per Zuwendungsbescheid durch den Altmarkkreis Salzwedel bzw. durch seinen Eigenbetrieb Jobcenter. Die Teilnehmenden erhalten eine Mehraufwandsentschädigung von 1,25 EUR pro geleisteter Arbeitsstunde.



Hinweise zum Verfahren:

Die zu fördernden Projekte werden im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens ausgewählt. Für die Teilnahme am Wettbewerb ist ein tragfähiges Konzept zur Umsetzung der Ziele des Wettbewerbs zu entwickeln. Die eingereichten Konzepte werden unter anderem hinsichtlich der Anforderungen Wettbewerbsneutralität, Trägerkompetenz, Teilnehmerverfügbarkeit vor Ort und grundsätzliche Eignung für die Potentialentwicklung der Teilnehmenden im Projekt geprüft. Die Förder-bestimmungen und Formulare zum Einreichen eines Projektvorschlages stehen als Anlagen zur Verfügung. Bitte reichen Sie Ihre Projektvorschläge in doppelter Ausführung in einem verschlossenen Briefumschlag mit Hinweis auf den Wettbewerb „Stabilisierung und Teilhabe am Arbeitsleben“ ein. Zusätzlich senden Sie Ihre Konzepte bitte im PDF-Format per E-Mail an Herrn Wiemann. Nur fristgerecht eingehende Projektvorschläge werden berücksichtigt.

Die Unterlagen sind vollständig ausgefüllt bis zum 17. Oktober 2017, 14:00 Uhr beim Altmarkkreis Salzwedel, Dezernat III, Karl-Marx-Str. 32, 29410 Salzwedel einzureichen.

Für Fragen und Informationen zum Wettbewerb stehen Ihnen

Herr Christian Wiemann | Regionaler Koordinator des Altmarkkreises Salzwedel |
Christian.Wiemann@Altmarkkreis-Salzwedel.de bzw. Tel. 03901 840-260


Herr Georg Rumlich |  Leiter Arbeitsmarkt und Integration im Jobcenter des Altmarkkreises |
Georg.Rumlich@Jobcenter-Altmarkkreis.de bzw. Tel. 03909 4816-4001


gern zur Verfügung.
 


Hier finden Sie die Unterlagen zum Ideenwettbewerb.

Salzwedel, 28.09.2017