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Antragstellung auf Energiepreisbeihilfen ab sofort möglich

Förderprogramm für energieintensive Unternehmen gestartet

Altmarkkreis Salzwedel, 15.07.2022: Seit heute können Unternehmen, die in besonders energie- und handelsintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind, beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Antragsberechtigt sind ausschließlich Unternehmen, deren Wirtschaftszweig sich auf der Sektorenlisten der EU-Leitlinien für Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen befindet. (Eine Auflistung finden Sie im Anhang ab Seite 84.)

Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 gezahlt, soweit diese sich für die Unternehmen gegenüber ihren Kosten in 2021 mehr als verdoppelt haben. Das zuschussfähige Volumen in den Monaten Juli bis September 2022 ist auf 80 Prozent des Verbrauchs im entsprechenden Monat im Jahr 2021 begrenzt. Die Höhe des Zuschusses steigt in drei Stufen, abhängig von der Belastung durch den Preisanstieg.

Anträge beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind ab heute möglich (Link) und müssen bis zum 31. August 2022 mit den wichtigsten Angaben und Unterlagen elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA gestellt werden. Wichtig ist, dass dieses Datum eine materielle Ausschlussfrist darstellt, so dass nur fristgerechte und vollständige Anträge bearbeitet werden können.

Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlassene Richtlinie über das Energiekostendämpfungsprogramm. Unterstützt werden jene Unternehmen, die besonders stark von hohen Energiepreisen infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine betroffen sind. Ziel ist es, besondere Härten abzufedern und existenzbedrohende Situationen für diese Unternehmen zu vermeiden. Für das Programm stehen insgesamt bis zu 5 Milliarden Euro zur Verfügung.

>> Hier die Pressemitteilung in PDF.