Entgelttransparenz als Schlüssel zur Chancengleichheit
Altmarkkreis Salzwedel, 06.03.2025: Das Datum markiert symbolisch den Gender Pay Gap, der 2023 in Deutschland 18 Prozent betrug. Der Gender Pay Gap bezeichnet die Differenz in den Bruttostundenverdiensten erwerbstätiger Frauen und Männer. Konkret bedeutet das, dass erwerbstätige Frauen in Deutschland im Jahr 2023 für die gleiche Arbeit pro Stunde durchschnittlich 18 Prozent weniger verdient haben als Männer. Mittlerweile wurden die Zahlen für 2024 veröffentlicht. Der Gender Pay Gap ist um ganze 2 Prozentpunkte auf 16 Prozent gesunken. 2026 findet der Equal Pay Day daher schon am 27. Februar statt.
Der diesjährige Equal Pay Day steht unter dem Motto „Weil es sich lohnt – Entgelttransparenz jetzt!“. Die aktuelle Kampagne rückt damit den Zusammenhang von Transparenz und Gender Pay Gap in den Fokus. Anlass ist die Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht bis 2026. Diese nimmt Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in die Pflicht, zukünftig zu definieren und klar zu kommunizieren, nach welchen Kriterien sie wie bezahlen. Die Richtlinie fordert die Auseinandersetzung mit den eigenen Lohnstrukturen und unterstützt die Durchsetzung transparenter und fairer Entgeltsysteme. Das ist eine grundlegende Voraussetzung für die Schließung der Lohnlücke zwischen Frauen und Männern und ein wichtiger Schritt hin zu equal pay.
Im Juni 2023 ist die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) in Kraft getreten. Sie hat das Ziel, den Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer zu stärken, und soll dazu beitragen, die Gender Pay Gaps in der EU abzubauen. Bis 7. Juni 2026 muss sie in deutsches Recht umgesetzt sein.
Die Entgelttransparenzrichtlinie enthält starke Maßnahmen zur Förderung von Entgelttransparenz in Organisationen, z.B.:
- Auskunftsanspruch für Stellenbewerberinnen und -bewerber über den Einstiegsverdienst oder dessen Spanne.
- Auskunftsanspruch für alle Beschäftigten, mit dem sie in Erfahrung bringen können, wie sie durchschnittlich im Vergleich zu Kollegen und Kolleginnen entlohnt werden.
- Berichtspflichten für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ab 100 Beschäftigten zu festgelegten Entgeltindikatoren.
- Bei relevanten Gender Pay Gaps Verpflichtung zu einer gemeinsamen Entgeltbewertung zu Abhilfemaßnahmen.
Weitere Infos zur Kampagne unter www.equalpayday.de.
In Sachsen-Anhalt und in den anderen ostdeutschen Bundesländern ist der Gender Pay Gap deutlich niedriger als im übrigen Bundesgebiet. Eine mögliche Ursache liegt in den niedrigeren Durchschnittsverdiensten der Männer in Ostdeutschland gegenüber den Männern in den alten Bundesländern.
Der durchschnittliche Bruttostundenverdienst der Frauen in Sachsen-Anhalt lag 2024 unbereinigt 4 % unter dem der Männer und halbierte sich damit seit 2018, wie das Statistische Landesamt mitteilt. Gegenüber dem Vorjahr sank der Gender Pay Gap um einen Prozentpunkt.
Gleichstellungsbeauftragte Claudia Masuch dazu: „Es gibt schlichtweg keinen Grund dafür, Frauen für die gleiche Arbeit schlechter zu bezahlen als Männer. Entgelttransparenz ist der Schlüssel zu Chancengleichheit und Fairness. Nur wenn wir offen über Bezahlung sprechen, lassen sich diese Lücken schließen.“
>> Hier die Pressemitteilung in PDF.