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Altmarkkreis versagt Genehmigung für Restaurierung des Arendsees

Arendsee (c) AMKBegründung: unkalkulierbare Risiken für das Ökosystem und mangelnde Nachhaltigkeit

Altmarkkreis Salzwedel, 20.07.2026: Der Landkreis hat dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) in der 28. KW die Genehmigung zum Einbringen von Fällmitteln in den Arendsee zum Ziel der Phosphorreduzierung versagt.

Der LHW beantragte  insgesamt 5120 t Fällmittel (Polyaluminiumchlorid, kurz PAC) in 2 Schritten in den See einzubringen. Durch die Phosphorfällung soll der Nährstoffgehalt des Arendsees gesenkt, die Wasserqualität verbessert  und der weiteren Eutrophierung entgegen gewirkt werden.

Der Antrag zur Restaurierung des Arendsees wurde durch den LHW im Jahre 2015 gestellt, die abschließende  Vervollständigung der Antragsunterlagen erfolgte erst im Jahr 2022. Es wurden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, insbesondere der oberen Naturschutzbehörde, des Landesamtes für Umweltschutz, der oberen Fischereibehörde im Jahr 2023 eingeholt.

Die Bestrebungen des Landkreises darüber hinaus ein neutrales fachliches Gutachten zur Vorbereitung der beantragten Entscheidung zur Restaurierung des Arendsees erstellen zu lassen, ist in Ermangelung von Angeboten von Ingenieurbüros erfolglos geblieben.

Nach tiefgreifender Prüfung und Auswertung der Unterlagen/Stellungnahmen wurde im Laufe der Jahre 2024 und 2025 der Entwurf zur Versagung des Fällmitteleinsatzes erstellt und schließlich am 13.02.2026 an den LHW zur Anhörung versendet.

Die Rückmeldung des LHW zur Anhörung wurde zum Ende Mai 2026 ohne neue Erkenntnisse vorgetragen, welche eine positive Bescheidung hätten rechtfertigen können.

Nach einer umfassenden fachlichen und rechtlichen Prüfung ist die Untere Wasserbehörde des Altmarkkreises Salzwedel schlussendlich zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nicht vorliegen.

Die Begründung der Versagung stützt sich vor allem auf die unkalkulierbaren Risiken für das Ökosystem und der mangelnder Nachhaltigkeit.

Die Folgen für die Natur sind nicht absehbar, da das Fällmittel mit seinen Produkten (Aluminiumphosphat und Chlorid) dauerhaft im See verbleiben und die Gefahr der Rücklösung nicht ausgeschlossen werden kann.

Somit ist eine reine Symptombekämpfung ohne die gleichzeitige Sanierung der Schadstoffquellen im Einzugsbereich nicht genehmigungsfähig.

Der Arendsee ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Für Vorhaben innerhalb eines solchen Schutzgebietes müssen erhebliche Beeinträchtigungen der geschützten Lebensräume und Arten sicher ausgeschlossen werden. Dieser Nachweis konnte im vorliegenden Verfahren durch den Antragsteller nicht erbracht werden.

Darüber hinaus bestehen erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der langfristigen Wirksamkeit der beantragten Maßnahme. Nach den vorliegenden Untersuchungen gelangen weiterhin erhebliche Phosphormengen über das Grundwasser in den Arendsee. Ohne eine nachhaltige Verringerung dieser externen Nährstoffeinträge wäre der Erfolg einer Phosphorfällung zeitlich begrenzt.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Entscheidung ist, dass eine Behandlung eines bis zu 52 Meter tiefen Einbruchsees dieser Größenordnung mit den beantragten Mengen an Polyaluminiumchlorid weltweit bislang nicht durchgeführt wurde, bzw. nicht bekannt ist. Entsprechend liegen keine ausreichenden Erfahrungen über die langfristigen Auswirkungen auf das gesamte Ökosystem vor. Auch mögliche chemische Nebenwirkungen, insbesondere im Zusammenhang mit Aluminiumverbindungen, konnten nicht abschließend bewertet werden. Der LHW hat diesbezüglich auch auf keine Referenzen verweisen können.

Die Entscheidung bedeutet keine grundsätzliche Absage an zukünftige Restaurierungsmaßnahmen im Arendsee. Sollten die Ursachen der Phosphorbelastung künftig nachhaltig reduziert werden und neue wissenschaftliche Erkenntnisse oder geeignete Verfahren vorliegen, kann die Genehmigungsfähigkeit einer ergänzenden Restaurierungsmaßnahme erneut geprüft werden.

>> Hier die Pressemitteilung in PDF