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Aktiver Naturschutz

Am 1. März endet Zeit für Fäll- und Rodungsmaßnahmen für Bäume & Sträucher

Altmarkkreis Salzwedel, 28.02.2023:
Zum Schutz vieler Tierarten in der Fortpflanzungszeit verbietet das Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 1. März bis 30. September Bäume zu schneiden oder zu beseitigen. Das gilt für Bäume die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, ebenfalls für Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze. Ausgenommen hiervon sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Als gärtnerisch genutzte Grundflächen gelten, neben erwerbsgartenbaulich genutzte Fläche auch private Haus- und Nutzgärten, Kleingartenanlagen, Friedhöfe sowie städtische Grünanlagen wie z.B. Sport- und Spielanlagen oder Parks. Bäume können hier zwar ganzjährig beseitigt werden, wenn sie keiner Baumschutzsatzung der Stadt oder der Gemeinde unterliegen. Auch darf die Fällung nicht dem Artenschutz nach dem Bundesnaturschutzgesetz entgegenstehen. Das heißt: Vor einer Fällung oder Rodung von Bäumen und Sträuchern sind diese auf Vorkommen von Brut-und Nistplätze zu prüfen. Werden Brutplätze gefunden, dann liegt die Zuständigkeit für die Genehmigung einer Fällung bei der unteren Naturschutzbehörde des Altmarkkreises Salzwedel.

Ausnahmen zu Baumfällungen bzw. Rodungen von Sträuchern sind:

  1. Behördlich angeordnete Maßnahmen,
  2. Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können, wenn sie
  • behördlich durchgeführt
  • behördlich zugelassen sind oder
  • der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen.

Ein grundsätzliches Rodungsverbot gilt nach § 21 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen – Anhalt für Alleen und einseitige Baumreihen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Feldwegen, da diese gesetzlich geschützt sind.

Bitte & Hinweis für Bürgerinnen und Bürger
Der Landkreis rät vor Durchführung einer Baumfällung bzw. Rodung von Sträuchern außerhalb von Ortslagen dazu, sich gerne mit der unteren Naturschutzbehörde des Altmarkkreises Salzwedel in Verbindung zu setzen, um mögliches Fehlverhalten zu vermeiden. Ansprechpartner im Umweltamt ist Herr Felix Thiel. Zu erreichen: Telefonnummer 03901 840-618 oder per Mail Felix.Thiel@altmarkkreis-salzwedel.de.

Hier gerne die Pressemitteilung.