Ca. 28.000 Grundstückseigentümer & Grundstücksverwalter erhalten Post vom Landkreis
Altmarkkreis Salzwedel, 09.06.2020: Der Altmarkkreis Salzwedel versendet ab dieser Kalenderwoche an alle Grundstückseigentümer und Grundstücksverwalter die Abfallgebührenbescheide für das Veranlagungsjahr 2020.
Wie aus den vergangenen Jahren bekannt ist, werden gemäß Abfallwirtschafts- und Abfallgebührenordnung des Altmarkkreises Salzwedel bei dieser Abrechnung zunächst 4 Pflichtentleerungen für die Hausmüllbehälter der Größe 80 -240 Liter veranlagt. Die endgültige Abrechnung für das Jahr 2020 mit möglichen Zusatzleerungen erfolgt dann wie gewohnt im März des nächsten Jahres.
Auf Grund der aktuellen Lage wird für eventuelle Nachfragen darum gebeten, sich telefonisch an die im Bescheid angegebene Sachbearbeiterin des Umweltamtes zu wenden.
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der eingelegte Widerspruch oder nachträgliche Änderungsmitteilungen haben keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Abfallgebühren sind in festgesetzter Höhe zu dem angegebenen Fälligkeitsterminen zu zahlen.
Für allgemeine Fragen zu Zahlungsvorgängen wie Einzahlungen, Rückerstattungen oder Mahnungen steht Ihnen die zuständige Mitarbeiterin im Umweltamt/ SG Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 03901/840 249 zur Verfügung, E-Mail: Umweltamt@Altmarkkreis-Salzwedel.de.
Hier gerne die Pressemitteilung als PDF-Dokument.
Text & Vorschaubild_(c)_AMK
Das Presseteam
Altmarkkreis Salzwedel | Büro des Landrates | Pressestelle | Zimmer 310
Karl-Marx-Str. 32 | 29410 Salzwedel | Tel.: 03901. 840 309/308 | Fax: 03901. 840 840 |
pressestelle@altmarkkreis-salzwedel.de | www.altmarkkreis-salzwedel.de