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Abfallgebühren für Zusatzentleerungen 2021 werden fällig

Ab erster Märzwoche 2022 erhalten ca. 15.000 Grundstückseigentümer/Innen per Post Jahresendbescheide 

Altmarkkreis Salzwedel, 23.02.2022: Der Landkreis versendet ab der ersten Märzwoche 2022 an ca. 15 000 Grundstückseigentümer/innen und Grundstücksverwalter/innen die Jahresendabrechnungsbescheide für die Abfallgebühren für das Veranlagungsjahr 2021.

Wie den meisten Bürgerinnen und Bürgern bereits bekannt ist, sind in den jährlichen Abfallgebühren entsprechende Pflichtentleerungen gemäß Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung des Altmarkkreises Salzwedel veranschlagt. Das sind vier Pflichtentleerungen für die Behältergrößen 80-240 Liter (Hausmüll) bzw. 16 Pflichtentleerungen für 1.100 Liter Großbehälter bei Großwohnanalagen.
Für alle weiteren Entleerungen fallen Zusatzgebühren an. Alle Haushalte, die mehr als die in der Grundgebühr enthaltenen Pflichtentleerungen im letzten Jahr benötigt haben, bekommen einen gesonderten Abrechnungsbescheid nach den in der Abfallgebührensatzung festgelegten Kosten.

Werden Unrichtigkeiten im Abgabebescheid festgestellt, bittet der Landkreis die Bürger darum, sich an die im Bescheid angegebene Sachbearbeiterin/angegebenen Sachbearbeiter des Umweltamtes zu wenden.

Bei Fragen zu Zahlungsvorgängen wie Einzahlungen, Rückerstattungen oder Mahnungen steht Ihnen die zuständige Mitarbeiterin im Umweltamt/ SG Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 03901/840 249 zur Verfügung, E-Mail: Umweltamt@Altmarkkreis-Salzwedel.de.

Hier gerne die Pressemitteilung.