Jahresendabrechnung Abfallgebühren 2019 inclusive Abrechnung Biotonne
Grundstückseigentümer erhalten in den nächsten Tagen die Bescheide 2019
Altmarkkreis Salzwedel, 03.03.2020: Der Altmarkkreis Salzwedel versendet in diesen Tagen an Grundstückseigentümer die Abfallgebührenbescheide über die Jahresendabrechnung 2019 und für die Entleerungen der Biotonne.
Wie aus den vorherigen Jahresendabrechnungen bekannt ist, wird auch bei dieser Abrechnung unterstellt, dass alle im Veranlagungsjahr 2019 festgesetzten und fälligen Abschlagszahlungen fristgerecht entrichtet wurden. Nur unter dieser Voraussetzung entspricht ein im Bescheid ausgewiesener Minderungsbetrag einem erstattungsfähigen Guthaben und/oder eine ausgewiesene Nachforderung dem Nachzahlungsbetrag für das Abrechnungsjahr 2019.
Die Überweisung eines Guthabens erfolgt auf das angegebene Bankkonto des Adressaten. Nimmt jemand nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teil, sind Angaben einer Bankverbindung mit IBAN und BIC erforderlich. Die Überweisung erfolgt dann zeitnah mit dem Versand der Bescheide.
Werden Unrichtigkeiten im Abgabebescheid festgestellt, wird darum gebeten, sich an die im Bescheid angegebene Sachbearbeiterin des Umweltamtes zu wenden. Ansonsten kann gegen den Bescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der eingelegte Widerspruch oder nachträgliche Änderungsmitteilungen haben keine aufschiebende Wirkung, d.h. die Abfallgebühren sind in festgesetzter Höhe zu dem angegebenen Fälligkeitsterminen zu zahlen.
Bei Fragen zu Zahlungsvorgängen wie Einzahlungen, Rückerstattungen oder Mahnungen steht Ihnen die zuständige Mitarbeiterin im Umweltamt/ SG Abfallwirtschaft unter der Telefonnummer 03901/840 249 zur Verfügung, E-Mail: Umweltamt@Altmarkkreis-Salzwedel.de..

Hier gerne die Pressemitteilung als PDF-Dokument.
Text_(c)_AMK
Bild_(c)_AMK: Abbildung Musterbescheid
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