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5,5 Millionen Euro für ländlichen Wegebau in Sachsen-Anhalt

Antrage für Fördermaßnahmen können bis 29. April eingereicht werden

Magdeburg, 21.03.2022: Gut ausgebaute ländliche Wege sind nicht nur für Land- und Forstwirte wichtig. Im ländlichen Raum sind diese Wege auch für Radfahrer, Spaziergänger und Touristen von Wert. "Die Menschen in den ländlichen Regionen profitieren von einem gut ausgebauten Wegenetz und dessen multifunktionaler Bedeutung", sagt Landwirtschaftsminister Sven Schulze. "Derzeit sind die Wege noch in teils schlechtem Zustand. Daher freue ich mich, dass wir als Land Sachsen-Anhalt mit dem Förderaufruf unsere Kommunen beim Ausbau der ländlichen Wege weiter fördern. Damit kommen wir auch den Wünschen der Menschen vor Ort nach bestmöglicher Mobilität nach und helfen, die Region weiter zu vernetzen", so Minister Schulze weiter.

Deshalb fördert das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt den den ländlichen Wegebau mit insgesamt 5,5 Millionen Euro. Bereitgestellt wird das Geld aus dem EU-Förderprogramm "Ländlicher Wegebau", das aus nationalen Mitteln des Landes, des Bundes sowie finanziellen Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds (ELER) und des Wiederaufbaufonds EURI stammen.

Anträge können bis zum 29. April 2022 eingereicht werden. Berechtigt dazu sind unter anderem Gemeinden und Gemeindeverbände, natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts und Wasser- und Bodenverbände. Antragsunterlagen sind über das ELAISA-Portal verfügbar. Fragen beantwortet das zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF).

Das Förderprogramm "Ländlicher Wegebau" ist Teil des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (EPLR) Sachsen-Anhalt 2014 – 2022. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (RL RELE 2014-2020), Abschnitt 2, Teil A – "Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen Ländlicher Wegebau, insbesondere zur Erschließung landwirtschaftlicher oder touristischer Entwicklungspotenziale".

Hintergrund:
Das Förderprogramm „Ländlicher Wegebau“ ist Teil des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (EPLR) Sachsen-Anhalt 2014-2022. Grundlage der Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 (RL RELE 2014-2020), Abschnitt 2, Teil A – „Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen Ländlicher Wegebau, insbesondere zur Erschließung landwirtschaftlicher oder touristischer Entwicklungspotenziale“.

Anträge, die am 29. April 2022 (Ausschlussfrist) vorliegen und deren spätere Prüfung ergibt, dass die Vorhaben förderwürdig sind, werden in das Bewertungsverfahren zur Auswahl der zu fördernden Anträge einbezogen. Das Förderbudget hierfür beträgt 5,5 Millionen Euro. Die Förderung erfolgt aus nationalen Mitteln des Landes und des Bundes sowie unter finanzieller Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds zur Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und des Wiederaufbaufonds EURI.

Die Antragsunterlagen sind abrufbar unter: www.elaisa.sachsen-anhalt.de (Formulare Ländlicher Wegebau, FP 6302). Für Fragen steht auch das jeweils zuständige Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) zur Verfügung: www.alff.sachsen-anhalt.de


Hier gerne die Pressemitteilung.

Pressekontakt
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
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Tel.: +49 391 567-4316
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