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23 neue Bürgerinnen und Bürger im Altmarkkreis Salzwedel

23 Personen erhielten die Einbürgerungsurkunden (c) AMKLandrat Steve Kanitz übergab Einbürgerungsurkunden in der Kreisverwaltung

Altmarkkreis Salzwedel, 14.01.2026: Zum ersten Mal in diesem Jahr fand am gestrigen Dienstag die feierliche Übergabe der Einbürgerungsurkunden durch Landrat Steve Kanitz in der Kreisverwaltung des Altmarkkreises Salzwedel statt. Für 23 Männer und Frauen wurde damit der erfolgreiche Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft gewürdigt.

Die Veranstaltung, die musikalisch von der Kreismusikschule begleitet wurde, begrüßte Neubürgerinnen und Neubürger aus verschiedenen Ländern wie Iran, Philippinen, Polen, Indien, Syrien, Vietnam, Kosovo, Sri Lanka und Neuseeland Neben der Einbürgerungsurkunde erhielten die Teilnehmer auch eine Blume sowie eine Ausgabe des Grundgesetzes. Die Altersspanne der Eingebürgerten reichte von 4 bis 72 Jahren.

Landrat Steve Kanitz gratulierte allen persönlich (c) AMKIn seiner Ansprache betonte Landrat Steve Kanitz die Bedeutung der Einbürgerung als einen wichtigen Meilenstein im Leben der neuen Staatsbürger. Dieser Schritt bedeutet, dass sie nun mit allen Rechten und Pflichten zu vollwertigen Mitgliedern der deutschen Gesellschaft werden. Die Einbürgerung stellt damit die letzte Stufe einer erfolgreichen, langjährigen Integration in die lokalen Gegebenheiten dar. Alle neuen Staatsbürger erfüllten die notwendigen Voraussetzungen, die neben einem langjährigen Aufenthalt auch das Beherrschen der deutschen Sprache, Straffreiheit und eine solide Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse umfassen. Dazu gehört unter anderem auch die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Viele der Eingebürgerten haben bereits einen Beruf als Einzelhandelskauffrau, Gesundheits- und Krankenpfleger, Koch, Küchenhilfe, Ärztin, im Bereich Hotellerie, Kundenservice und Kosmetik.

Die ersten Einbürgerungsveranstaltungen im Altmarkkreis Salzwedel fanden bereits im Jahr 1992 statt und haben sich seither als feste Tradition etabliert.

Landrat Steve Kanitz leitete durch die feierliche Veranstaltung (c) AMKWir gratulieren allen neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern herzlich und wünschen ihnen alles Gute auf ihrem zukünftigen Weg in Deutschland.

Hintergrund zur Einbürgerung
Ein Antrag zur Einbürgerung kann bei Erfüllen der Voraussetzungen bei der Ausländerbehörde des Landkreises gestellt werden. Eingebürgert werden kann, wer sich seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Vorausgesetzt wird, dass Identität und die Staatsangehörigkeit geklärt ist sowie ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung vorliegt. Weiterhin muss auch eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Der Lebensunterhalt ist selbständig zu bestreiten, und zwar für sich selbst und unterhaltsberechtigte Familienangehörige, also ohne Beanspruchung von Sozialhilfe oder Bürgergeld. Weiterhin darf der Antragsteller nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss außerdem die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen.

>> Hier die Pressemitteilung in PDF.