Landrat Steve Kanitz übergab Einbürgerungsurkunden in der Kreisverwaltung
Altmarkkreis Salzwedel, 15.10.2024: Zum dritten Mal in diesem Jahr fand am heutigen Dienstag die feierliche Übergabe der Einbürgerungsurkunden durch Landrat Steve Kanitz in der Kreisverwaltung des Altmarkkreises Salzwedel statt. Für 17 Männer, Frauen und Kinder wurde damit der erfolgreiche Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft gewürdigt.
An der Einbürgerungsveranstaltung, welche musikalisch durch die Kreismusikschule begleitet wurde, nahmen Neubürgerinnen und Neubürger aus Polen, Afghanistan, Syrien, Ukraine, Russland, Armenien, Moldau, Bulgarien, Indien, Türkei, Äthiopien und Burkina Faso teil und erhielten neben der Urkunde zur Einbürgerung eine Ausgabe
des Grundgesetzes.
Die Einbürgerung ist die letzte Stufe einer gelungenen langjährigen Integration in die örtlichen Verhältnisse. Alle neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen, zu denen neben einem langjährigen Aufenthalt auch das Beherrschen der deutschen Sprache, Straffreiheit und eine solide Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse gehören.
Einbürgerungsveranstaltungen werden bereits seit 1992 im Altmarkkreis Salzwedel durchgeführt. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 76 Menschen Landkreis als Neubürgerinnen und Neubürger willkommen geheißen.
Mit den heutigen Einbürgerungen erhielten im Jahr 2024 bisher 59 Personen ihre Einbürgerungsurkunden.
Hintergrund zur Einbürgerung
Ein Antrag zur Einbürgerung kann bei Erfüllen der Voraussetzungen bei der Ausländerbehörde des Landkreises gestellt werden. Eingebürgert werden kann, wer sich seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Vorausgesetzt wird, dass Identität und die Staatsangehörigkeit geklärt ist sowie ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung vorliegt. Weiterhin muss auch eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Der Lebensunterhalt ist selbständig zu bestreiten, und zwar für sich selbst und unterhaltsberechtigte Familienangehörige, also ohne Beanspruchung von Sozialhilfe oder Bürgergeld.
Weiterhin darf der Antragsteller nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss außerdem die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen.
>> Hier die Pressemitteilung in PDF.