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11 neue Bürgerinnen und Bürger im Altmarkkreis Salzwedel

Landrat Steve Kanitz übergab die Einbürgerungsurkunden (c) AMKLandrat Steve Kanitz übergab Einbürgerungsurkunden in der Kreisverwaltung

Altmarkkreis Salzwedel, 05.02.2025: Zum ersten Mal in diesem Jahr fand am gestrigen Dienstag die feierliche Übergabe der Einbürgerungsurkunden durch Landrat Steve Kanitz in der Kreisverwaltung des Altmarkkreises Salzwedel statt. Für 11 Männer und Frauen wurde damit der erfolgreiche Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft gewürdigt.

An der Einbürgerungsveranstaltung, welche musikalisch durch die Kreismusikschule begleitet wurde, nahmen Neubürgerinnen und Neubürger aus Benin, Sri Lanka, Palästina, Russland, Türkei, Aserbaidschan, Slowakei und Italien teil und erhielten neben der Urkunde zur Einbürgerung eine Ausgabe des Grundgesetzes.  

Stolz und mit der Einbürgerungsurkunde, dem Grundgesetz und einem Blumenstrauß posierten die neuen Bürger und Bürgerinnen gerne mit Landrat Steve Kanitz (c)Die Einbürgerung ist die letzte Stufe einer gelungenen langjährigen Integration in die örtlichen Verhältnisse. Alle neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen, zu denen neben einem langjährigen Aufenthalt auch das Beherrschen der deutschen Sprache, Straffreiheit und eine solide Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse gehören.

Einbürgerungsveranstaltungen werden bereits seit 1992 im Altmarkkreis Salzwedel durchgeführt.

Hintergrund zur Einbürgerung
Ein Antrag zur Einbürgerung kann bei Erfüllen der Voraussetzungen bei der Ausländerbehörde des Landkreises gestellt werden. Eingebürgert werden kann, wer sich seit fünf Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland aufhält. Vorausgesetzt wird, dass Identität und die Staatsangehörigkeit geklärt ist sowie ein Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung vorliegt. Weiterhin muss auch eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis vorliegen. Der Saal der Kreisverwaltung war gut gefüllt (c) AmkDer Lebensunterhalt ist selbständig zu bestreiten, und zwar für sich selbst und unterhaltsberechtigte Familienangehörige, also ohne Beanspruchung von Sozialhilfe oder Bürgergeld. Weiterhin darf der Antragsteller nicht wegen einer Straftat verurteilt sein. Wer in Deutschland eingebürgert werden möchte, muss außerdem die deutsche Sprache beherrschen und nachweislich die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung kennen.

>> Hier die Pressemitteilung in PDF.