Sie müssen sich bei der Verwirklichung Ihres Bauvorhabens an die Vorschriften, wie z.B. die Bauordnung, halten. Wenn Ihr Vorhaben jedoch davon abweicht, müssen Sie einen Antrag stellen:
Das gilt für:
Bitte begründen Sie Ihren Antrag.
Sie können Widerspruch einlegen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Ein Bauvorhaben ist genehmigungsfrei gestellt, wenn
Antrag (digital oder schriftlich) mit Begründung
Die Gebühren hängen von folgenden Faktoren ab:
Es gibt keine Fristen zu beachten.