Beabsichtigen Sie - oder auch ihr Mieter -, an Ihrem Baudenkmal Umbaumaßnahmen vorzunehmen, oder muss das Baudenkmal aus zwingenden Gründen beseitigt werden, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der für Sie zuständigen Denkmalschutzbehörde auf. Dort wird man Ihnen sagen, welche Schritte notwendig sind, um die erforderliche Genehmigung zu erhalten. Das erspart Ihnen in der Regel nicht nur zeitlichen und finanziellen Aufwand, sondern auch unnötigen Ärger; denn in frühzeitigen Gesprächen mit den zuständigen Behörden gelingt es in der Regel, eine unter Abwägung aller Interessen sinnvolle Lösung zu finden.
Wenn für die von Ihnen beabsichtigte Maßnahme eine Baugenehmigung erforderlich ist, erfolgt auch die denkmalrechtliche Prüfung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.