Das Elterngeld orientiert sich an der Höhe des monatlich verfügbaren bereinigten Nettoeinkommens, welches der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes erzielt hat und welches nach der Geburt wegfällt. Das Elterngeld beträgt mindestens 300,00 Euro und höchstens 1.800,00 Euro im Monat.
Beim Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.