Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, klären Sie bitte vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle.
Allgemein:
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Nachweis über Namen, Anschrift, Ort und Tag der Geburt durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses
- Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)
- aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt (Meldebescheinigung ist nur dann vorzulegen, wenn kein gültiger Personalausweis vorliegt)
- Angaben über den Vorbesitz einer in- oder ausländischen Fahrerlaubnis
- ggf. ausbildende Fahrschule (wenn Fahrerlaubnisprüfungen erforderlich werden - siehe Hinweise)
- Führungszeugnis mit Angabe des Verwendungszwecks "Neuerteilung der Fahrerlaubnis" ist beim für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen (Behördenführungszeugnis)
Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- Augenärztliches Zeugnis (nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E:
- Nachweis Eignung der besonderen Anforderungen nach
Anlage 5 Nr. 2.2 FeV (nicht älter als ein Jahr)