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Jagdschein - Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen

Sachgebiet Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Postanschrift:
Karl-Marx-Straße 32
29410 Salzwedel, Hansestadt
03901 840 - 3301
03901 840 - 208

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Deutschland auf die Jagd gehen möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein.

Wenn Ihnen der deutsche Jagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.

Anträge / Formulare

  • Formulare vorhanden: nicht relevant
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Formlose Antragsstellung möglich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
  • Online-Dienste vorhanden: ja

Verfahrensablauf

Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.

Voraussetzungen

  • bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • körperliche Eignung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
  • bereits erteilter Jagdschein entzogen
  • verstrichene Sperrfrist

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. aktuelles Lichtbild
  • Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.

Anschrift

Öffnungszeiten

Mo: 8:30-11:30 Uhr
Die: 8:30-11:30, 13.00-18.00
Mi: geschlossen
Do: 8.30-11.30, 13.00-15.30
Fr: 8.30-11.30 Uhr

Online Dienste

Parken

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3
Parkplatz:
Anzahl: 30

Barrierefreiheit

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft
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