Wer als Unternehmer mit Bussen (Linienverkehr, Ausflugsbusreisen oder Ferienzielreisen), Taxen oder Mietwagen Personen befördert, muss dafür im Besitz einer Genehmigung sein.
Voraussetzung ist der Nachweis
- der persönlichen Zuverlässigkeit,
- der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und
- der fachlichen Eignung
Darüber hinaus erteilen die zuständigen Behörden auch Einstweilige Erlaubnisse gemäß § 20 PBefG und führen Zustimmungsverfahren zur Veränderung von Fahrplänen durch.
Die Fachaufsicht über Genehmigungen im Personenverkehr hat das Landesverwaltungsamt. Es ist gleichzeitig Widerspruchsbehörde.
Landesverwaltungsamt, Abt. Verkehrswesen