Um raumbedeutsame Windkraftanlagen (WKA), auch Windenergieanlagen (WEA) auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, wurden in Sachsen-Anhalt erstmals mit Beschluss der Landesregierung vom 21.3.2000 Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt. Die Landkreise sind Träger der Regionalplanung. Sie nehmen diese Aufgabe durch die Regionalen Planungsgemeinschaften Altmark, Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Magdeburg, Halle und Harz wahr. In den derzeit in Aufstellung befindlichen Regionalen Entwicklungsplänen werden auch Eignungsgebiete für die Nutzung der Windenergie festgelegt. Die bestehenden Eignungsgebiete werden überprüft und ggf. übernommen.