Mit der Ausbildungsförderung (BAföG) können Sie unabhängig von Ihrer wirtschaftlichen Lage eine Schul- bzw. Hochschulausbildung absolvieren.
Wenn Sie eine schulische Ausbildung absolvieren, erhalten Sie das sogenannte Schüler-BAföG. Wenn Sie studieren, erhalten Sie das sogenannte Studenten-BAföG.
Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und für Ihre Miete. Sie erhalten maximal die festgelegten gesetzlichen Pauschalen.
Die Höhe der Förderung hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Dabei wird auch das Einkommen Ihrer Eltern und Ehepartner oder -partnerin berücksichtigt.
Eine Ausnahme bildet das elternunabhängige BAföG. Ob Sie einen Anspruch darauf haben, hängt von Ihrer Ausbildungsart und Ihrem Lebenslauf ab.
Das Studenten-BAföG wird zur Hälfte als Darlehen gewährt. Wenn Sie das Studenten-BAföG erhalten, müssen Sie also die Hälfte zurückzahlen.
Die Ämter für Ausbildungsförderung beraten Sie umfassend zur Ausbildungsförderung.