Wenn junge Menschen im Alter von 14 bis 18 Jahren oder junge Erwachsene bis 21 Jahre mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, können sie und ihre Eltern sich an die Jugendgerichtshilfe (bei den Jugendämtern) Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt wenden. Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe sind vielfältig, so:
- informiert sie Jugendliche über den Ablauf eines Jugendstrafverfahrens
- vermittelt sie zwischen Jugendlichen, Staatsanwaltschaft und Gericht,
- prüft sie, ob für den Jugendlichen oder jungen Volljährigen Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen, auch damit ein Absehen von der Verfolgung oder eine Einstellung des Verfahrens möglich wird,
- begleitet sie Jugendliche zur Verhandlung beim Jugendgericht
- berichtet sie dem Jugendgericht über Lebenslauf, soziales Umfeld, Freizeit, über Probleme und Zukunftspläne der Betroffenen,
- entwickelt sie Vorschläge zu richterlichen Maßnahmen bzw. zur Einstellung des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft,
- begleitet sie die von der Justiz angeordneten Weisungen und Auflagen(gemeinnützige Arbeit, Soziale Trainingskurse, Anti-Aggressivitäts-Training, Betreuungshilfe, Konfliktschlichtung/Täter-Opfer- Ausgleich usw.) und
- besucht sie die Jugendlichen in der Untersuchungshaft und im Strafvollzug und bietet Hilfestellung auch in dieser Situation.