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Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Landesverwaltungsamt - Versorgungsamt - Schwerbehindertenrecht

Postanschrift:
Olvenstedter Str. 1-2
39112 Magdeburg, Landeshauptstadt
0391 567-02
0391 567-2357

Leistungsbeschreibung

Die Straßenverkehrsbehörden können Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") auf Grund des § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Ausnahmegenehmigungen zur Bewilligung von Parkerleichterungen gewähren.

Die Gewährung von Parkerleichterungen für behinderte Personen, bei denen die Voraussetzungen des Merkzeichens "aG" nicht vorliegen, aber auf Grund der Behinderung oder Krankheit ein Bedarf an Parkerleichterungen besteht, kann im Einzelfall erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für den Wohnsitz zuständige Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

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Öffnungszeiten

09.00 Uhr - 15.30 Uhr, oder nach Vereinbarung

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