Ansprechpartner & mehr

Führerscheinwesen

1. Onlineauskunft "Führerschein"
Hier können Sie prüfen, ob Ihr Führerschein zur Abholung in der Fahrerlaubnisbehörde des Altmarkkreises Salzwedel vorliegt.
Zur Führerscheinauskunft

2. Termine
Online-Termine werden grundsätzlich freitags ab 8.30 Uhr für eine Wochen im Voraus zur Verfügung gestellt. Sollten zwischenzeitlich Termine frei werden, werden diese fortlaufend wieder mit eingestellt. Pro Vorgang bitte jeweils einen Termin beantragen.
Bitte informieren Sie sich im Vorfeld auf unserer Seite "Was erledige ich wo?" welche Unterlagen Sie zwingend mitbringen müssen, um Ihr Anliegen in der Fahrerlaubnisbehörde abschließend bearbeiten zu können. In diesem Portal können Sie einen Termin für Ihr Anliegen im Bereich des Führerscheinwesens buchen.
Zu den Onlineterminen
Termine können auch telefonisch unter den Nummern: 03901 840 3524 oder 03901 840 3525 oder 03901 840 3526 gebucht werden.

Ein Passbild (aktuelles, biometrisches Fotoin der Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) ist mitzubringen.

Umtausch in einen EU-Führerschein (Kartenführerschein)
Bis wann müssen Sie den Führerschein umtauschen?
Nachstehenden Ausführungen können Sie entnehmen, welche Umtauschfristen für Sie gelten.
Termine können mit der Führerscheinbehörde über das Buchungsportal vereinbart werden. Ebenso besteht die Möglichkeit eine Terminanfrage per Mail an die info-fs@altmarkkreis.de.

Wenn Sie einen Papierführerschein besitzen, richtet sich die Umtauschfrist nach Ihrem Geburtsjahr.

Geburtsjahr Umtausch bis zum:
vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.07.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025

Wenn Sie einen Kartenführerschein besitzen, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr.* Das Ausstellungsdatum finden Sie auf der Vorderseite der Karte im Feld 4a.

Ausstellungsjahr

Umtausch bis zum:

1999-2001

19.01.2026

2002-2004

19.01.2027

2005-2007

19.01.2028

2008

19.01.2029

2009

19.01.2030

2010

19.01.2031

2011

19.01.2032

2012-18.01.2013

19.01.2033

*Alle Personen, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.