Fragen zum Ausländerecht:
Einreise und Registrierung
Ausländerrechtlich dürfen sich ukrainische Staatsangehörige nach Ihrer Einreise maximal 90 Tage ohne Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten. In dieser Zeit ist der weitere Aufenthalt zu regeln.
Alle Betroffenen werden gebeten, sich zeitnah nach der Einreise mit der Ausländerbehörde in Verbindung zu setzen, damit über die Erteilung eines zeitlich befristeten humanitären Aufenthaltstitels nach § 24 AufenthG (inkl. Arbeitserlaubnis) entschieden werden kann. Hierzu übermitteln Sie bitte das Registrierungsformular inkl. Kopie vorhandener Identitätsdokumente (z.B. biometrischer Pass, ukrainischer Inlandspass, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde o.ä.) über die folgenden Kontaktwege:
Kontaktaufnahme per Post:
Altmarkkreis Salzwedel, Ordnungsamt/Ausländerbehörde | Karl-Marx-Str. 32 | 29410 Salzwedel
oder Kontakt per E-Mail: abh@altmarkkreis.de
>> Formular zur Registrierung bei der Ausländerbehörde des Altmarkkreises Salzwedel
Es ist gesetzlich vorgesehen, die biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke) aller Flüchtlinge ab dem 14. Lebensjahr über die sogenannte PIK-Station (Personalisierungsinfrastrukturkomponente) zu erfassen.
Unabhängig davon, ist für die Erteilung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) eine persönliche Vorsprache aller Personen ab einschließlich des 6. Lebensjahres erforderlich.
Am Tag der persönlichen Registrierung (PIK, eAT) erhalten alle Antragsteller entsprechende Bescheinigungen über Ihren Aufenthaltsstatus (sog. Fiktions- oder eAT-Bescheinigungen). Die Aushändigung des eAT zu einem späteren Zeitpunkt kann nicht auf dem Postwege sondern nur persönlich erfolgen und erfordert somit eine weitere Vorsprache zumindest eines Familienmitgliedes oder eines Bevollmächtigten.
Weiterer Aufenthalt und Verlängerung
Die eAT wurden zunächst mit einer Gültigkeit bis 04.03.2024 ausgestellt. Gem. den Regelungen in der am 05.12.2023 in Kraft getretenen UkraineAufenthFGV galten die nach § 24 Abs. 1 AufenthG erteilten Aufenthaltstitel, die am 01.02.2024 gültig waren, - einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen - bis zum 04.03.2025 fort.
Seit dem 28.11.2024 ist die UkraineAufenthÄndFGV in Kraft getreten. Demnach gelten die nach § 24 Abs. 1 AufenthG erteilten und am 01.02.2025 noch gültigen Aufenthaltstitel bis 04.03.2026 fort. Von der automatischen Fortgeltung ist aktuell lediglich der Personenkreis der nichtukrainischen Drittausländer ausgenommen.
Das bedeutet:
- Eine Verlängerung jeder einzelnen Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG ist aufgrund dieser Rechtslage nicht erforderlich und zudem durch die Ausländerbehörde logistisch nicht umsetzbar.
- Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nicht erforderlich, sofern Sie ukrainischer Staatsangehöriger sind und am 01.02.2025 über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (inkl. Verlängerung durch die UkraineAufenthFGV) verfügen.
- Bescheinigungen über die Rechtslage werden nicht separat ausgestellt. Von entsprechenden Anträgen und Anfragen nehmen Sie bitte Abstand. Die UkraineAufenthFGV und die UkraineAufenthÄndFGV wurden erlassen, um die bereits stark überlasteten Ausländerbehörden zu entlasten.
- Lediglich Personen ohne ukrainische Staatsangehörigkeit, die über einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG verfügen, werden gebeten, sich zur Regelung des weiteren Aufenthaltes bei der Ausländerbehörde zu melden.
Unterbringungsmöglichkeiten
Der Altmarkkreis kann aktuell vorrangig nur Flüchtlinge aufnehmen, die eine private Unterbringungsmöglichkeit vorweisen können, z.B. eigene Wohnung, Unterkunft bei Freunden / Verwandten, Unterbringung über private Initiativen oder ggf. über einen potentiellen Arbeitgeber.
Anderenfalls kann maximal eine kurzfristige Unterbringung und Versorgung in einer Notunterkunft bis zur Durchführung der PIK-Registrierung gewährleistet werden.
Nach Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge in Ihrer Unterkunft, wenden Sie sich bitte zur Anmeldung der Personen an die zuständige Meldebehörde.
Sozialleistungen
Grundsätzlich soll allen ukrainischen Flüchtlingen ein Direktzugang zum Leistungsbezug des SGB II (Zuständigkeit Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel) ermöglicht werden. Voraussetzung hierzu ist die PIK-Registrierung und eine ausländerbehördliche Bescheinigung.
Checkliste für den Übergang in das SGB II + Checkliste in Russisch + Checkliste in Ukrainisch
Kindertageseinrichtungen
Das Jugendamt führt eine Übersicht, welche Kindertagesstätten noch Kapazitäten haben.
Wegen der Zuweisung in eine Kindertagesstätte muss man sich an das Jugendamt wenden. E-Mail: jugendamt@altmarkkreis.de
Dort bitte auch Namen, Geburtsdatum, Wohnort, Eltern angeben. U.U. ist auch eine Untersuchung notwendig. Dies wird man dort mitteilen.
Gesundheit
>> mehrsprachige Informationen zu Corona: Informationen des Sozialministeriums Sachsen-Anhalt für ukrainische Geflüchtete
>> Patientenfragebogen der Kassenärztlichen Vereinigung auf Ukrainisch
>> Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"- Flyer auf Ukrainisch
Geldspenden: Spendenkonto des Landkreises
Zur Unterstützung der Ankommenden hat der Landkreis ein Spendenkonto bei der Sparkasse eingerichtet:
Kontoinhaber: Altmarkkreis Salzwedel
IBAN: DE41 8105 5555 3000 0000 37
BIC: NOLADE21SAW
Verwendungszweck: Spende Ukraine
Kontakt & Sachspenden
Möbelfundus
Salzwedel
Adresse: Kristallweg 8, 29410 Salzwedel
Telefonnummern: 03901 85 836 oder 0171 3060853
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr
Gardelegen
Adresse: Letzlinger Landstraße 8, 39638 Gardelegen
Telefonnummern: 03907 776727 oder 0160 93608500
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08:00 bis 14:00 Uhr
Ehrenamtliche Unterstützung
Wer Interesse hat, sich ehrenamtlich zu engagieren, kann sich an die Mailadresse integration@altmarkkreis.de wenden und den entsprechenden Fragebogen verwenden: Fragebogen zum ehrenamtlichen Engagement
Weitere Informationen
Hinweise zur Einreise mit Heimtieren aus der Ukraine
Leitfaden zur Beratung von Menschen mit Behinderung im Kontext von Migration & Flucht
Koordinierungsstelle Engagement Ukraine (Sachsen-Anhalt Süd)
https://www.lamsa.de/projekte/projekte-koordinierungsstelle-engagement-ukraine/projektbeschreibung-deutsch/
Informationen für ukrainische Fahrer und Fahrerinnen, die mit einem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen sind.
Informationen in Deutsch | Informationen in Englisch | Informationen in Ukrainisch
Informationen der Koordinierungsstelle Engagement Ukraine Sachsen-Anhalt Nord
Kurzfristig in die Ukraine: https://ukraine.agsa.de/kurzfristig-in-die-ukraine/
Rückkehr in die Ukraine: https://ukraine.agsa.de/rueckkehr-in-die-ukraine/
Umzug innerhalb Deutschlands: https://ukraine.agsa.de/umzug-innerhalb-deutschlands/
Beschäftigung von Arbeitskräften aus der Ukraine
Informationen des IQ Netzwerkes: Präsentation und FAQ im Rahmen des IQ Cafés am 31.03.2022
Verreisen, Umzug innerhalb Deutschlands oder der EU und Rückkehr in die Ukraine...alles, was (nicht nur) Schutzsuchende wissen sollten
>> Hier die Broschüre
Lernen und Arbeiten in Deutschland- Kursangebot der IBB