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Gleichstellung

Gebot der Gleichberechtigung | Gleichstellung

Die Gleichstellungsbeauftragte des Altmarkkreises Salzwedel arbeitet im Rahmen ihrer kommunalen Zuständigkeit dafür Diskriminierungen von Frauen abzubauen und das verfassungsrechtliche Gebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen. In der Zuständigkeit der Gleichstellungsbeauftragten liegen alle gleichstellungs- und frauenrelevanten Fragen.

Als frauenrelevant sind solche Fragen und Angelegenheiten zu betrachten, die die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen in anderer Weise oder in stärkerem Maße berühren als die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Männern. Es handelt sich um eine Querschnittsfunktion, die fachübergreifend alle Bereiche der Landkreispolitik und Landkreisverwaltung berührt.


Die Gleichstellungsbeauftragte hat dabei nach § 15 Abs. 2 Frauenfördergesetz (FrFG) u.a. folgende Aufgaben:

|| Einbringung frauenrelevanter Anliegen & Forderungen in die Verwaltung
|| Erarbeitung von Empfehlungen & Initiativen zur Verbesserung der Situation von Frauen
|| Initiierung von Frauenfördermaßnahmen, Zusammenarbeit mit anderen Organisationen, Beratungsarbeit & Öffentlichkeitsarbeit
|| Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
|| sie nimmt Beschwerden über sexuelle Belästigungen entgegen und berät die Betroffenen.


Service - Links zu mehr Informationen:

www.bmfsfj.de
www.gender.sachsen-anhalt.de
www.landesfrauenrat.de
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
www.antidiskriminierungsstelle.de
www.frauenhaus-salzwedel.de
www.hilfetelefon.de
www.geburt-vertraulich.de
www.schwanger-und-viele-fragen.de
www.dimsa.lgbt