Unsere Leistungen:
- Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz | Daniela Lipke
- Amtsärztliche Zeugnisse | Dr. med. Cornelia Schmidt
- Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz | Dr. med. Cornelia Schmidt
- Durchführung von Impfungen nach STIKO-Empfehlung | Dr. med. Cornelia Schmidt
Sprechzeiten für Belehrungen:
Nach § 43 Infektionsschutzgesetz jeden Dienstag zu folgenden Zeiten: 09:00 Uhr | 10:30 Uhr | 13:30 Uhr | 16:00 Uhr
Um Anmeldung wird gebeten. Bitte rufen Sie dafür vorher die Telefonnummer 03901 840 576 an oder per E-Mail unter gesundheitsamt@altmarkkreis-salzwedel.de
Hinweis:
- Für die Belehrung bitte den Personalausweis und die Gebühr von 23 EUR in bar mitbringen.
- Für Jugendliche unter 18 Jahren ist die Begleitung eines Sorgeberechtigten erforderlich.
- Voraussetzung für die Teilnahme an der Belehrung sind ausreichende Deutschkenntnisse. Bitte bringen Sie einen Dolmetscher mit, wenn Sie selbst nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen.
Sie erreichen unser Gesundheitsamt per E-Mail unter: gesundheitsamt@altmarkkreis-salzwedel.de