Ansprechpartner & mehr

Sozialamt

Sozialamt

Öffnungszeiten:
Montag geschlossen
Dienstag 08:30 – 11:30 Uhr & 13:00 –  17:30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 – 11:30 Uhr & 13:00 – 15:00 Uhr
Freitag geschlossen

Amtsleiterin
Christel Gießler
Karl-Marx- Str. 32 | 29410 Salzwedel
Tel. 03901 840 5001 | Fax: 03901 840 5099
E-Mail: christel.giessler@altmarkkreis.de

Aufgaben
Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)
Hilfen zur Gesundheit (5. Kapitel SGB XII)
Hilfe zur Pflege (7. Kapitel SGB XII)
Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (8. Kapitel SGB XII)
Hilfe in anderen Lebenslagen (9. Kapitel SGB XII)
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen (SGB IX)
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
Leistungen nach dem Bundesausbildungsgesetz (BAföG)
Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Leistungen nach dem beruflichen Rehabilitationsgesetz (BerRehaG)
Versicherungsamt (§ 93 SGB IV)
Stärkung kommunaler Integrationsarbeit - Koordinierungsstelle Migration (gefördert vom Land Sachsen-Anhalt)

Hinweise:
Personen- und Funktionsbezeichnungen beziehen sich gleichermaßen auf Frauen, Männer und diverse Personen.
Die Texte, auch in Leichter Sprache sind Angebote, um die Aufgaben besser zu verstehen. Der rechtsgültige Text ist immer der Gesetzestext.

Übersetzung in Leichte Sprache: Örtliche Teilhabemanagerin Altmarkkreis Salzwedel
Geprüft von Menschen mit Lern-Schwierigkeit aus den CJD- Werkstätten Salzwedel: Simone Rieck, Stehpan Becker und Ricardo Kläschen.
Illustrationen: Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013

Sachgebiet: Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach Teil 2 SGB IX

Personen, die durch eine Behinderung  wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen gemäß § 102 SGB IX:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 109 SGB IX i. V. m. § 42 Abs. 2 und 3 SGB IX)

Die besondere Aufgabe der medizinischen Rehabilitation ist es, eine Beeinträchtigung nach § 99 Abs. 1 SGB IX abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, auszugleichen, eine Verschlimmerung zu verhüten oder einen Leistungsberechtigten soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
Die Leistungen entsprechen dabei den Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und sind vorrangig durch die Krankenkassen zu gewähren.

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 111 SGB IX i. V. m. §§ 56 bis 63 SGB IX)

Die besondere Aufgabe der Teilhabe am Arbeitsleben ist es, die Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer der Eignung und Neigung der Leistungsberechtigten entsprechenden Beschäftigung sowie die Weiterentwicklung ihrer Leistungsfähigkeit und Persönlichkeit zu fördern. Leistungen zur Beschäftigung umfassen:

- Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen
- Leistungen bei anderen Leistungsanbietern
- Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern
- Leistungen für ein Budget für Ausbildung.

  •  Leistungen zur Teilhabe an Bildung (§ 112 SGB IX i. V. m. § 75 SGB IX)

Das Leistungsspektrum der Teilhabe an Bildung umfasst den gesamten (hoch-)schulischen Bildungsbereich sowie die schulische Ausbildung für einen Beruf und soll den gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Bildungssystem ermöglichen, zum Beispiel durch

- Integrationshelfer im Unterricht
- Hilfsmittel.

  • Leistungen zur sozialen Teilhabe (§§ 113 ff i. V. m. §§ 77 bis 84 SGB IX)

Die besondere Aufgabe der sozialen Teilhabeleistungen ist, eine gleichberechtigte Teilhabe der Leistungsberechtigten am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern und zu einer möglichst selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung im eigenen Wohnraum sowie in ihrem Sozialraum zu befähigen oder sie hierbei zu unterstützen. Soziale Teilhabeleistungen umfassen u. a.:

- Leistungen für Wohnraum
- Assistenzleistungen
- heilpädagogische Leistungen für Kinder, wie z. B. Frühförderung, integrative Betreuung in einer Kindertageseinrichtung)
- Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten- Leistungen zur Förderung der Verständigung
- Leistungen zur Mobilität
- Hilfsmittel
- Besuchsbeihilfen.

Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe | Abfrage des Trägers der Eingliederungshilfe | Anlage zum Antrag auf Eingliederungshilfe | SchweigepflichtentbindungErklärung zur Abstinenzwilligkeit für Suchterkrankte | Informationen zum Datenschutz

Existenzsichernde Leistungen für Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII

Die Sozialhilfe schützt vor Armut und sozialer Ausgrenzung. Sie erbringt Leistungen für diejenigen Personen, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und auch keine (ausreichenden) Ansprüche aus vorgelagerten Versicherungs- und Versorgungssystemen haben. Lebensunterhaltssichernde Leistungen der Sozialhilfe sind die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII (§§ 27 bis 40) sowie Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII (§§ 41 bis 46) für diejenigen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder das Rentenalter erreicht haben. Die Leistungen umfassen:

  • Regelbedarf
  • angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung
  • eventuelle Mehrbedarfe
  • Bedarfe für Bildung Teilhabe für Kinder und Jugendliche
  • im Einzelfall Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Antrag auf Sozialhilfe | Erklärung Vermögensverhältnisse | Merkblatt | Informationen zum Datenschutz

Hilfe in teilstationären oder stationären Einrichtungen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach dem 8. Kapitel SGB XII

Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen, die in scheinbar ausweglose, mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbundene Lebensverhältnisse geraten sind und diese aus eigener Kraft nicht überwinden können. Die Hilfen bestehen u. a. in der Inanspruchnahme von tagesstrukturierenden Angeboten oder in der Unterbringung in einer stationären Einrichtung (Wohnheim). 

Antrag auf Sozialhilfe | Erklärung Vermögensverhältnisse | Merkblatt | Schweigepflichtentbindung | Informationen zum Datenschutz

Kontakt:
Sozialamt
Sachgebietsleiterin Peggy Reichardt
Karl-Marx-Str. 32 | 29410 Salzwedel
Tel. 03901 840 5101 | Fax 03901 8 40 5099
E-Mail: peggy.reichardt@altmarkkreis.de

Sachgebiet: SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz

Hilfe zum Lebensunterhalt und zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 3. und 4. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölf (SGB XII) 
Weitere Informationen hierInformation in Leichter Sprache | Regelbedarfssatz |  Tabelle angemessene Kosten für Unterkunft - ab 01.01.2025

Hilfe in anderen Lebenslagen  nach dem 9. Kapitel SGB XII wie Bestattungshilfe, Hilfe für Weiterführung des Haushalts

Bestattungshilfe
Weitere Informationen hierInformation in Leichter Sprache

Hilfe für die Weiterführung des Haushalts
Weitere Informationen hierInformation in Leichter Sprache

Hilfe zur Überwindung besonderer schwieriger Lebenslagen nach dem 8. Kapitel SGB XII
Weitere Informationen hierInformation in Leichter Sprache

Hilfe zur Gesundheit
Weitere Informationen hierInformation in Leichter Sprache

Sozialhilfeleistungen für Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Weitere Informationen hierInformation in Leichter Sprache

Anträge / Formulare:

Kontakt:
Sozialamt
Sachgebietsleiterin Anja Liebrecht
Karl-Marx-Str. 32 | 29410 Salzwedel
E-Mail: sh@altmarkkreis.de
Tel: 03901 840 5201 | Fax: 03901 840 5099

Sachgebiet Wohngeld / BAföG / Hilfe zur Pflege

Aufgaben

Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII  
Weitere Informationen hier | Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe  | Erklärung Vermögensverhältnisse | Merkblatt | Informationen zum Datenschutz |  Beratungsstelle der vernetzten Pflegeberatung |   Informationen in leichter Sprache

Blindenhilfe  
Weitere Informationen hier | Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe  | Erklärung Vermögensverhältnisse | Merkblatt | Informationen zum Datenschutz | Informationen in leichter Sprache

Bestattungskosten für Verstorbene aus stationären Pflegeeinrichtungen
Weitere Informationen hier  + Antrag  |  Informationen in leichter Sprache

Kontakt:
Sozialamt
Sachgebietsleiterin Rebecca Wernecke
Karl-Marx-Str. 32 | 29410 Salzwedel
Tel. 03901 840 5301 | Fax 03901 8 40 5099
E-Mail: Hilfe-zur-Pflege@altmarkkreis.de

WOHNGELD

•  Wohngeld für Mieter und Hauseigentümer (Miet- und Lastenzuschuss) | Informationen zum Wohngeld in leichter Sprache | Einzureichende Unterlagen bei eigenem Haus -Lastenzuschuss (Erstantrag) | Einzureichende Unterlagen bei Miete - Mietzuschuss (Erstantrag)

Flyer "Wohngeld-Plus - Sorgenfreier Wohnen":

Flyer- Deutsch | Flyer- leichte Sprache | Flyer- Englisch | Flyer- Französisch | Flyer- Ukrainisch | Flyer- Arabisch | Flyer- Russisch | Flyer- Türkisch | Flyer- Polnisch

Anträge/Formulare:

Kontakt:
Sozialamt | Wohngeldbehörde
Altmarkkreis Salzwedel
E-Mail: Wohngeld@Altmarkkreis.de

Karl-Marx-Str. 32 | 29410 Salzwedel
Tel. 03901 840  5303 / 5304

Philipp-Müller Str. 18 | 39638 Gardelegen
Tel. 03901 840 5312 / 5313

BAFÖG

Bundesausbildungsförderunggesetz (BAföG) / Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Meister-BAföG):

Kurzinformation zu Leistungen nach dem BAföG und nach dem AFBG

•  Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

•  Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) - sogenanntes Meister-BAföG


Kontakt:
Sozialamt | BAföG-Stelle
Altmarkkreis Salzwedel
E-Mail: Bafoeg@Altmarkkreis.de

Karl-Marx-Str. 32 | 29410 Salzwedel
Tel. 03901 840 5302 / 5303

Aufgaben der Versicherungsämter gem. §93 SGB IV

Worum geht es?
In diesem Sachgebiet werden die Aufgaben des Versicherungsamtes gem. § 93 Abs. 1 SGB IV wahrgenommen.
Sie erhalten Auskünfte und Unterstützung zu Fragen der Sozialversicherung.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung.

Was machen wir?
Wir beraten Sie in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung.
Wir helfen bei der Beantragung von Leistungen.
Entgegennahme, Prüfung und Weiterleitung von Anträgen in Rentenangelegenheiten.

Kontakt
Torsten Hitz
Altmarkkreis Salzwedel Außenstelle Gardelegen
Philipp-Müller-Str. 18 | 39638 Gardelegen
Tel. 03901 840 5313 | Fax: 03901 840 5099
E-Mail: Torsten.Hitz@Altmarkkreis.de

Sozialamt
Altmarkkreis Salzwedel
Karl-Marx-Str. 32 | 29410 Salzwedel
Tel. 03901 840 5001 | Fax: 03901 840 5099
E-Mail: Soziales@Altmarkkreis.de

Koordinierungsstelle Migration

Ihre zentrale Stelle für alle Fragen der Aufnahme und Integration von Zugewanderten.
Die Arbeit der Koordinierungsstelle wird vom Land Sachsen-Anhalt gefördert.

Aufgaben der Stelle

  • organisiert die Arbeit von Freiwilligen,
  • arbeitet mit Vereinen, Schulen und anderen Partnern zusammen,
  • plant und begleitet Projekte,
  • bereitet Veranstaltungen und Schulungen vor,
  • zeigt, wo man Hilfe bekommt,
  • informiert über ihre Arbeit in der Öffentlichkeit.

Das Integrationsnetzwerk
Im Landkreis gibt es ein Netzwerk für Integration.
Daran beteiligen sich viele Menschen, Vereine, Unternehmen, Schulen und andere Einrichtungen.
Sie alle unterstützen Zugewanderte auf verschiedene Weise.
Jede Person kann mitmachen!
Die Koordinierungsstelle hilft Ihnen, passende Möglichkeiten zu finden.

Wenn Sie Unterstützung brauchen
Haben Sie ein besonderes Anliegen oder Problem?
Wissen Sie nicht, an wen Sie sich wenden sollen?
Dann melden Sie sich bitte bei der Koordinierungsstelle Migration.
Wir helfen Ihnen, die richtige Ansprechperson oder Stelle zu finden.

Unser Ziel
Unser Ziel ist es, dass zugewanderte Menschen aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Kontakt
Lisa Marie Sacher
Altmarkkreis Salzwedel
Karl-Marx-Straße 32 | 29410 Salzwedel
Tel. 03901 840 5004
E-Mail: integration@altmarkkreis.de
Weitere Informationen finden Sie hier: https://integreat.app/altmarkkreis-salzwedel/de