Kontakt
Wichtiger Hinweis für die elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren: Der Kommunikationsweg über E-Mail steht ausschließlich für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensanträge oder Schriftsätze nicht rechtswirksam eingereicht werden können. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Text beinhalten, ist eine Wiederholung der Übermittlung mittels Telefax (03901 25079) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich, einschließlich Unterschrift. Da es aus verwaltungsinternen Gründen derzeit nicht möglich ist, alle Eingänge, die per E-Mail eingehen, auch auf elektronischem Wege zu beantworten, werden die Nutzer des E-Mail-Zuganges gebeten, neben der E-Mail-Adresse auch ihre Postadresse anzugeben.
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