Aufgaben und Informationen

Aufgaben des Amtes für Ländliche Entwicklung im Bereich Landwirtschaft: Regelung offener Vermögensfragen

Regelung offener Vermögensfragen
Der Teilbereich des Sachgebietes Ländlicher Raum/Regelung offener Vermögensfragen vollzieht im Amt für Ländliche Entwicklung des Altmarkreises Salzwedel das Recht der offenen Vermögensfragen nach dem Vermögensgesetz und nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, sowie dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz.

a) Es ist für die Entscheidung über Anträge auf Rückgabe von Vermögenswerten, hauptsächlich Grundstücke, beweglichen Sachen und private geldwerte Ansprüche, nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen zuständig, die in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 enteignet wurden. Insoweit veranlasst das Sachgebiet umfassende Recherchen, restituiert noch vorhandene Vermögenswerte und übernimmt eine Vermittlerfunktion hinsichtlich einer stets angestrebten einvernehmlichen Regelung zwischen dem Antragsteller und dem derzeitigen Eigentümer.

Ansprechpartner:
Frau Christine Glaue
Frau Marlies Gmehling
Frau Ingetraud Prellwitz
 

b) Erteilung von Attesten zur Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung
Das Sachgebiet erteilt auf Antrag Auskunft darüber, ob in Bezug auf ein bestimmtes Grundstück noch ein offener Restitutionsantrag vorliegt. Diese Auskünfte, auch Atteste genannt, werden zur Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung in den gesetzlich beschriebenen Fällen benötigt, welche Voraussetzung für die wirksame Übertragung von Eigentum an Grundstücken und Gebäuden ist.

Ansprechpartner:
Frau Anja Geburt

c) Ausführung der Grundstücksverkehrsordnung
Neben seiner Zuständigkeit als Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen ist das Referat Vermögensrecht auch Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde für die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Ausführung der Grundstücksverkehrsordnung .

Ansprechpartner:
Frau Anja Geburt

Ebenso ist der Bereich „Regelung offener Vermögensfragen“ zuständig für die Berechnung der Entschädigung von Grundvermögen und sonstigem Vermögen nach dem Entschädigungsgesetz.
Grundlage dieser Berechnung sind die vermögensrechtlichen Entscheidungen zum vorgenannten Vermögen .
Ferner werden Anträge in Bezug auf privates Grund- und sonstiges Vermögen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz bearbeitet. Diese Bearbeitung umfasst neben der Feststellung der Berechtigung einschließlich der Prüfung von gesetzlichen Ausschlussgründen auch die Berechnung der Höhe der Ausgleichsleistung.

Ansprechpartner:
Roswitha Koerlin
 

Grundstücksverkehrsgesetz und Landpachtverkehrsgesetz

Bearbeitung und Genehmigung von Grundstücksverträgen nach den Grundstücksverkehrsgesetz (GrstVG)

Ziel und Anwendungsbereich des Gesetzes:
Das Grundstückverkehrsgesetz dient im wesentlichen dem Ziel der Verbesserung der Agrarstruktur und der Sicherung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe.
Die Vorschriften dieses Gesetzes  gelten für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Grundstücke sowie für Moor und Ödland, das in landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Kultur gebracht werden kann.(vgl. § 1 GrdstVG)

Bearbeiterin: 
Frau Ute Gabriel

Bearbeitung und Registrierung von Landpachtverträgen nach dem Landpachtverkehrsgesetz (LpachtVG)

Ziel und Anwendungsbereich des Gesetzes:
Das Landpachtverkehrsgesetz regelt das Anzeige und das Beanstandungsverfahren von Landpachtverträgen mit dem Ziel agrarstrukturelle schädliche Einflüsse auf den Pachtmarkt zu verhindern wie z.B. überhöhte Pachtpreise.
Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegen Landpachtverträge nach § 585 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), vgl. § 1 LpachtVG


Bestellung von gesetzlichen Vertreten nach dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch und nach dem Vermögensgesetz

Vorraussetzung: Der Eigentümer bzw. Rechtsnachfolger eines Grundstücks ist unbekannt bzw. sein Aufendhalt  nicht ermittelbar und es besteht ein berechtigtes Interesse die Vertretung des Grundstückseigentümers/Rechtsnachfolger sicherzustellen. 

Bearbeiter:
Herr Wolfgang Baum

Zum Thema

Ihre Ansprechpartner

Rechtsamt Sachgebiet Ländliche Entwicklung / ARoV
Wolfgang Baum
03901 840 427
Wolfgang.Baum@Altmarkkreis-Salzwedel.de
Rechtsamt Sachgebiet Ländliche Entwicklung / ARoV
Ute Gabriel
03901 840 426
Ute.Gabriel@Altmarkkreis-Salzwedel.de
Sozialamt Sachgebiet SGB XII / Wohngeld / BAföG
Anja Geburt
03901 840 457
Anja.Geburt@Altmarkkreis-Salzwedel.de
Rechtsamt Sachgebiet Ländliche Entwicklung / ARoV
Christine Glaue
03901 840 431
Christine.Glaue@Altmarkkreis-Salzwedel.de
Rechtsamt Sachgebiet Ländliche Entwicklung / ARoV
Roswitha Koerlin
03901 840 430
Roswitha.Koerlin@Altmarkkreis-Salzwedel.de

Weiterführende Weblinks

LINK: SG Ländlicher Raum / Regelung offener Vermögensfragen
(/desktopdefault.aspx/tabid-147/?oeid=25979116)