
Regelung offener Vermögensfragen
Der Teilbereich des Sachgebietes Ländlicher Raum/Regelung offener Vermögensfragen vollzieht im Amt für Ländliche Entwicklung des Altmarkreises Salzwedel das Recht der offenen Vermögensfragen nach dem Vermögensgesetz und nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz, sowie dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz.
a) Es ist für die Entscheidung über Anträge auf Rückgabe von Vermögenswerten, hauptsächlich Grundstücke, beweglichen Sachen und private geldwerte Ansprüche, nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen zuständig, die in der Zeit vom 8. Mai 1945 bis zum 2. Oktober 1990 enteignet wurden. Insoweit veranlasst das Sachgebiet umfassende Recherchen, restituiert noch vorhandene Vermögenswerte und übernimmt eine Vermittlerfunktion hinsichtlich einer stets angestrebten einvernehmlichen Regelung zwischen dem Antragsteller und dem derzeitigen Eigentümer.
Ansprechpartner:
Frau Christine Glaue
Frau Marlies Gmehling
Frau Ingetraud Prellwitz
b) Erteilung von Attesten zur Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung
Das Sachgebiet erteilt auf Antrag Auskunft darüber, ob in Bezug auf ein bestimmtes Grundstück noch ein offener Restitutionsantrag vorliegt. Diese Auskünfte, auch Atteste genannt, werden zur Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung in den gesetzlich beschriebenen Fällen benötigt, welche Voraussetzung für die wirksame Übertragung von Eigentum an Grundstücken und Gebäuden ist.
Ansprechpartner:
Frau Anja Geburt
c) Ausführung der Grundstücksverkehrsordnung
Neben seiner Zuständigkeit als Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen ist das Referat Vermögensrecht auch Widerspruchs- und Fachaufsichtsbehörde für die Landkreise und kreisfreien Städte bei der Ausführung der Grundstücksverkehrsordnung .
Ansprechpartner:
Frau Anja Geburt
Ebenso ist der Bereich „Regelung offener Vermögensfragen“ zuständig für die Berechnung der Entschädigung von Grundvermögen und sonstigem Vermögen nach dem Entschädigungsgesetz.
Grundlage dieser Berechnung sind die vermögensrechtlichen Entscheidungen zum vorgenannten Vermögen .
Ferner werden Anträge in Bezug auf privates Grund- und sonstiges Vermögen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz bearbeitet. Diese Bearbeitung umfasst neben der Feststellung der Berechtigung einschließlich der Prüfung von gesetzlichen Ausschlussgründen auch die Berechnung der Höhe der Ausgleichsleistung.
Ansprechpartner:
Roswitha Koerlin