Wassergefährdende Stoffe sind u.a. Mineral- und Teeröle sowie deren Produkte (Benzin, Heizöl, Diesel), Säuren, Laugen, flüssige sowie wasserlösliche Kohlenwasserstoffe, Alkohole aber auch Jauche, Gülle und Silosickersäfte.
Zum Schutz der Umwelt sind im Umgang mit diesen Stoffen wasserrechtliche Vorschriften zu beachten.
Umgang umfasst dabei das Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln sowie das Verwenden der Stoffe.