Wasserwirtschaft

Antragsformulare

hier finden Sie Formulare zu den nachfolgenden Themen aus dem Bereich der Wasserwirtschaft

Abwasser

Abwasser ist, kurz gesagt, alles Wasser, welches durch Gebrauch in seinen Eigenschaften verändert ist, aber auch Niederschlagswasser und auch das aus Abfallanlagen austretende Wasser. Das Wesentliche über Zuständigkeiten und Genehmigungsbedarf erfahren Sie hier.

Grundwasser

Wasserrechtlich betrachtet ist Grundwasser „das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht“. Einfacher gesagt, alles Wasser in der Erde, das gewinnbar ist, ist Grundwasser. Wasserrechtlich gibt es kein „Schichtenwasser“. Aktuelles und Anforderungen, die sich aus der Nutzung des Grundwassers und/oder aus Beeinträchtigungen ergeben, lesen Sie hier:

Hochwasserschutz

Alles über Überschwemmungsgebiete im Altmarkkreis Salzwedel, Hochwasserschutzkonzepte und Auskünfte der Hochwasserzentrale finden Sie hier:

Oberirdische Gewässer

Wasserrechtlich betrachtet ist ein oberirdisches Gewässer „ein ständig oder auch nur zeitweilig in Betten fließendes oder stehendes oder aus Quellen wild abfließendes Wasser“. Relevant für Verbote und Gebote sind alle oberirdischen Gewässer, die mehr als die Grundstücke eines Eigentümers entwässern. Die oberirdischen Gewässer werden im Land Sachsen-Anhalt in 2 Kategorien eingeteilt. Gewässer I. Ordnung sind im Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt in Anlage 3 aufgeführt (fließende und stehende Gewässer). Im Altmarkkreis Salzwedel sind das als stehendes Gewässer der Arendsee und mehrere Fließgewässer, unter anderem Teile der Jeetze, Dumme, Milde, Friedrichskanal und weitere Gräben im Drömling Die dort nicht genannten Gewässer sind Gewässer II.Ordnung.

Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Altmarkkreis Salzwedel

Mit der Verabschiedung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) 2000/60/EG am 7. September 2000 hat das Europäische Parlament einen neuen Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik geschaffen. Auch der Altmarkkreis Salzwedel hat eine Reihe von Maßnahmen geplant, die in diesem Zuge umgesetzt werden sollen.

Wasserschutzgebiete

Auf dem Gebiet des Altmarkkreises Salzwedel sind Wasserschutzgebiete für öffentliche Wasserversorgung ausgewiesen bzw. sind zur Ausweisung vorgesehen.

Wassergefährdende Stoffe

Wassergefährdende Stoffe sind u.a. Mineral- und Teeröle sowie deren Produkte (Benzin, Heizöl, Diesel), Säuren, Laugen, flüssige sowie wasserlösliche Kohlenwasserstoffe, Alkohole aber auch Jauche, Gülle und Silosickersäfte. Zum Schutz der Umwelt sind im Umgang mit diesen Stoffen wasserrechtliche Vorschriften zu beachten. Umgang umfasst dabei das Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln sowie das Verwenden der Stoffe.

Zum Thema

Ihre Ansprechpartner

Amt für Wasserwirtschaft und Naturschutz
Herbert Halbe
03901 840 670
Herbert.Halbe@Altmarkkreis-Salzwedel.de
Amt für Wasserwirtschaft und Naturschutz Sachgebiet Wasserwirtschaft
Claudia Lembke
03901 840 673
Claudia.Lembke@Altmarkkreis-Salzwedel.de