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Bankbriefauskunft

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Hinweise

Sie möchten in der Zulassungsbehörde einen Vorgang zu Ihrem Fahrzeug bearbeiten lassen, verfügen aber nicht selbst über die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. den Fahrzeugbrief (z.B. wegen Sicherungsübereignung). Sobald die Dokumente von der entsprechenden Stelle angefordert wurden, können Sie hier prüfen, ob die Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. der Fahrzeugbrief bereits in der Zulassungsbehörde vorliegt.

Zustimmung zur elektronischen Datenspeicherung

Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies - soweit möglich - stets auf freiwilliger Basis. Personenbezogene Daten werden nur dann erhoben, wenn dies für die Nutzung der angebotenen Online-Leistungen erforderlich ist. Die Nutzung dieses Online-Angebotes ist generell freiwillig, aber nicht ohne Angabe personenbezogener Daten realisierbar. Wir weisen darauf hin, dass die verschlüsselte Datenübertragung im Internet dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Es wurden technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl von uns als auch von unseren Dienstleistern beachtet werden. Eine Verwendung Ihrer Daten au ßerhalb der gewünschten Bearbeitung oder eine Weitergabe Ihrer Daten an unbeteiligte Dritte erfolgt nicht.