Umfragen und Erhebungen in Schulen (Befragungen, Testreihen und ähnliches) bedürfen der Genehmigung des Landesverwaltungsamtes. Das Kultusministerium kann sich die Entscheidung in Einzelfällen vorbehalten.
Ihren Antrag auf Genehmigung stellen Sie schriftlich rechtzeitig vor Beginn der beabsichtigten Untersuchung oder Befragung an das Landesverwaltungsamt.